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22.02.2017 14:56

Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?

Claudia Ehrlich Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. und das Institut für Europäisches Medienrecht EMR laden am Mittwoch, dem 22. März, von 18.30 bis 21 Uhr in Berlin Journalisten, Medienmacher, Anwälte, Richter und die interessierte Öffentlichkeit ein zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Berichterstattung aus dem Gerichtssaal - Wie viel Öffentlichkeit verträgt das Verfahren?“. Die Veranstaltung findet statt im Hotel Ellington, „Kleine Lounge“, Nürnberger Straße 50-55, in 10789 Berlin.
    Um Anmeldung wird gebeten unter: anmeldung@emr-sb.de

    Pressemitteilung des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht EMR

    Vortrags- und Diskussionsveranstaltung für Journalisten, Medienmacher, Anwälte, Richter und die interessierte Öffentlichkeit

    Mündliche Verhandlungen vor Gericht sind regelmäßig öffentlich. Eine Berichterstattung durch elektronische Medien findet, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in Deutschland kraft Gesetzes nicht statt. Im europäischen Ausland ist dies teils anders. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, das strikte gesetzliche Verbot der Bild- und Tonberichterstattung aus dem Gerichtssaal zu lockern.

    Die Gerichtsberichterstattung der Presse ist ein ganz besonders sensibles Genre. In den meisten Verfahren werden persönliche Dinge oder Geschäftsgeheimnisse erörtert. Der Grundsatz der Öffentlichkeit dient indes auch dazu, die rechtsprechende Gewalt in die öffentliche Meinungsbildung, die wesentlicher Bestandteil des Demokratieprinzips ist, einzubinden. Bei der Berichterstattung über grundsätzliche Verfahren - nicht nur - der Obergerichte geht es den Medien nicht um Voyeurismus. Es geht um die öffentliche Begleitung richterlicher Rechtsfortbildung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft – auch in der modernen Medienwelt.

    Inwieweit das Rechtsgespräch des Gerichts und der Beteiligten in diesen Verfahren mit O-Ton und Bildern aus dem Gerichtssaal in den zeitgemäßen elektronischen Medien aufgegriffen werden kann, ohne die rechtsstaatlichen Prozessziele und berechtigten Belange der Verfahrensbeteiligten zu beeinträchtigen, ist Gegenstand einer kontroversen Debatte.

    Anmeldungen bitte unter anmeldung@emr-sb.de

    Mittwoch, 22. März 2017, 18:30 bis ca. 21:00 Uhr
    Hotel Ellington, „Kleine Lounge“,
    Nürnberger Straße 50-55, 10789 Berlin

    Programm

    18:30 Uhr
    Eröffnung und Begrüßung
    RA Prof. Dr. Stephan Ory
    Direktor des EMR und Vorsitzender des EDV-Gerichtstages

    18:45 Uhr
    Wahrheitsfindung im Prozess und Medienöffentlichkeit – Konflikt oder Kongruenz?
    Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert
    Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes

    19:30 Uhr
    Diskussion: Saalöffentlichkeit, Fachöffentlichkeit, Medienöffentlichkeit – was dient und was schadet dem fairen Verfahren?

    Sicht der Journalisten:
    Stephan Detjen
    Chefkorrespondent des Deutschlandradios, Vorstandsmitglied der Bundes-pressekonferenz

    Sicht der Anwaltschaft:
    RA Gernot Lehr
    Mitglied des Vorstandes des Studienkreises für Presserecht und des EMR

    Sicht der Landesjustizverwaltung:
    Stefanie Otte
    Staatssekretärin im niedersächsischen Justizministerium

    Sicht der Gerichte:
    Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert
    Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes


    Weitere Informationen:

    https://www.edvgt.de/veranstaltung/veranstaltung-berichterstattung-aus-dem-geric...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Pressetermine
    Deutsch


     

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