idw - Informationsdienst
Wissenschaft
173/98
28.09.1998
Parlamentarisches Regierungssystem und Rahmensetzungen für das Verwaltungshandeln
Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Potsdam
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hält ihre diesjährige Tagung vom 7. bis 9. Oktober 1998 in der Universität Potsdam ab. Zwei große Themen werden erörtert: Zum einen geht es um das Parlamentarische Regierungssystem und den Bundesrat, zum anderen wird die Frage nach möglichen Rahmensetzungen für das Verwaltungshandeln gestellt. Zum ersten Thema referieren Prof. Dr. Dr. Rudolf Dolzer von der Universität Bonn und Prof. Dr. Michael Sachs von der Universität Düsseldorf. In ihren Vorträgen werden sie Stärken und Schwächen des parlamentarischen Regierungssystems im vereinigten Deutschland aus verfassungsrechtlicher Sicht beleuchten und die behauptete Selbstblockade des politischen Systems näher untersuchen. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, ob Konsensbereitschaft und Konsensfähigkeit unabdingbare Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit des föderalen Verfassungskonzepts im parlamentarischen Regierungssystem sind. Zum zweiten Beratungsgegenstand tragen die Professoren Dres. Thomas Würtenberger von der Universiät Freiburg, Herbert Haller von der Wirtschaftsuniversität Wien und Eibe H. Riedel von der Universität Mannheim vor. Sie richten ihr Augenmerk auf einen Ausschnitt des großen Themas Verwaltungsrecht und Verwaltungshandeln im Schnittpunkt der Staatsfunktionen. Sollen der Verwaltung strikte rechtliche Vorgaben mit der Folge gemacht werden, daß im Streitfall die zuständige Verwaltungsgerichtsbarkeit die Verantwortung der Verwaltung in den Hintergund drängt? Oder soll sich das Verwaltungsrecht auf die Formulierung normativer Zielvorgaben zurückziehen mit entsprechend zurückgenommener verwaltungsrechtlicher Kontrolldichte? Diese Probleme werden erstmals rechtsvergleichend behandelt, vor allem mit Blick auf Österreich, England und Frankreich, wo das Verwaltungsrecht anders strukturiert ist als in Deutschland.
Die besondere Bedeutung dieser wissenschaftlichen Tagung wird durch die Teilnahme des Bundespräsidenten Roman Herzog am Vormittag des 8. Oktober noch unterstrichen.
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer wurde im Jahre 1922 in Berlin gegründet und führte bzw. führt - mit Ausnahme der Jahre 1933 bis 1948 - jährlich Jahrestagungen zu zwei grundlegend wichtigen und aktuellen Themen in deutschen, österreichischen und schweizerischen Universitätsstädten durch. Mitglied der Vereinigung kann nur werden, wer sich auf dem Gebiet des Staatsrechts und mindestens einem weiteren öffentlich-rechtlichen Fach (wie z.B. Verwaltungs-, Völker- oder Europarecht) habilitiert hat. Der Vereinigung gehören derzeit ca. 450 Mitglieder an (Privatdozenten, aktive und emeritierte bzw. pensionierte Professoren). Mitglieder sind auch Staatsrechtslehrer aus Österreich und der deutschsprachigen Schweiz. Dem Vorstand der Deutschen Staatsrechtslehrervereinigung, dessen Vorsitzender für zwei Jahre Prof. Dr. Christian Starck von der Universität Göttingen ist, gehört von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Prof. Dr. Michael Nierhaus als kooptiertes Mitglied an.
Hinweis an die Redaktionen:
Für weitere Informationen und die Vermittlung von Interviews steht Ihnen Prof. Dr. Michael Nierhaus von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam telefonisch unter 0331/977-3519 zur Verfügung.
Aktuelle Pressemitteilungen können auch abgerufen werden unter http://www.uni-potsdam.de/u/pressmitt/index.htm
Aktuelle Pressemitteilungen können auch abgerufen werden unter http://www.uni-potsdam.de/u/pressmitt/index.htm
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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