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Die AWMF begrüßt das verabschiedete Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz als wichtigen Schritt zur Konsolidierung der Hochschulambulanzen.
Berlin. In mehreren Stellungnahmen hat die AMWF die Bedeutung der Hochschulambulanzen und deren Bedarf einer ausreichenden Finanzierung thematisiert. Nach In-Kraft-Treten des Gesetzes wird durch den neuen Absatz 4 des § 117 SGBV sicher gestellt, dass Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Hochschulambulanzen unter derselben Voraussetzung wie im Rahmen der stationären Versorgung angewendet werden können. Patienten wird so explizit der Zugang zu innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ermöglicht, für die der Gemeinsame Bundesausschuss noch keine Bewertung vorgenommen hat und die noch keinen Eingang in die vertragsärztliche Versorgung gefunden haben. Die Änderung stärkt die besondere Rolle von Hochschulambulanzen, die insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn die erforderliche Behandlung in der vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann oder wenn es einen besonderen ambulanten Bedarf an Versorgung nach einem stationären Eingriff gibt. Hochschulambulanzen sind damit künftig der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V gleichgestellt.
Die AWMF befürwortet ebenso das vorgesehene Zeitfenster bis 01.07.2017 zur Anpassung der bisherigen Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern auf Landesebene.
Gleichzeitig unterstützt die AWMF das bestehende Vorhaben einer Evaluationsphase, das die verantwortlichen Vertragspartner ihrer Vereinbarung über die Patientengruppen in den Hochschulambulanzen Ende 2016 zugrundegelegt haben und regt an, die jetzigen Änderungen unter Berücksichtigung begleitender Qualitätssicherungsmaßnahmen in die Evaluation einzubeziehen.
Kontakt:
AWMF-Geschäftsstelle
Birkenstr. 67
10559 Berlin
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Wissenschaftler
Medizin
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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