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29.03.2017 09:41

Genome Editing an humanen Zellen: Expertengruppe veröffentlicht Leopoldina-Diskussionspapier

Caroline Wichmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina

    Neue molekularbiologische Methoden, die gezielte Eingriffe in das Erbgut erlauben, eröffnen vielversprechende Möglichkeiten in Forschung und Anwendung. Die unter den Begriffen Genome Editing und Genomchirurgie bekannten Verfahren machen jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über ethische und rechtliche Fragen notwendig. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Forschung an humanen Zellen. Die Forschung an menschlichen Embryonen ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Das Gesetz, das 2011 zuletzt geändert wurde, deckt allerdings nicht alle Fragen ab, die die neuen Methoden der Genomchirurgie aufwerfen.

    Um die Diskussion zu diesem Themenkomplex in Deutschland zu fördern, hat eine interdisziplinär besetzte Expertengruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina das Diskussionspapier „Ethische und rechtliche Beurteilung des genome editing in der Forschung an humanen Zellen“ verfasst, das heute veröffentlicht wird.

    Die Autoren möchten mit der Veröffentlichung darauf hinweisen, dass ein breiter öffentlicher Diskurs über das Thema Genome Editing in der medizinischen Forschung dringend geboten ist. Das Papier soll Anstöße für diese auch international bereits intensiv geführte Diskussion liefern. Die Autoren vertreten unter anderem die Position, dass der Einsatz von Genome Editing zur Erforschung der menschlichen Embryonalentwicklung sinnvoll ist, weil die Entwicklung beim Menschen sich in einigen Aspekten deutlich von der Embryonalentwicklung bei Tieren unterscheidet. Ferner sprechen sie sich in dem Kontext für Grundlagenforschung aus, die es ermöglicht, Nutzen und Risiken von Keimbahntherapien und -effekten evidenzbasiert einschätzen zu können.

    Die Wissenschaftler ziehen aber enge Grenzen in der Umsetzung solcher Forschungsvorhaben. Sie sprechen sich dafür aus, hier ausschließlich solche Embryonen aus der Fortpflanzungsmedizin zuzulassen, die nicht mehr verwendet werden und deswegen keine reale Lebenschance haben. Eine Absage erteilen die Autoren des Diskussionspapiers Versuchen, mittels Genome Editing genetische Verbesserungen (sog. enhancement) des Menschen zu erzielen. Abgesehen von den nicht abschätzbaren Risiken werfen solche Bestrebungen fundamentale ethische und soziale Fragen auf, so die Wissenschaftler.

    Die Leopoldina hat das Thema Genomchirurgie in den vergangenen Jahren bereits mehrfach in Publikationen und Veranstaltungen aufgegriffen. Unter anderem verfasste die Nationalakademie 2015 gemeinsam mit acatech, der Akademienunion und der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Stellungnahme „Chancen und Grenzen des genome editing“, im gleichen Jahr erschien die Leopoldina-Stellungnahme zum Thema Grüne Gentechnik. Im September dieses Jahres wird sich die Jahresversammlung der Leopoldina ausführlich dem Genome Editing widmen.


    Weitere Informationen:

    http://www.leopoldina.org/de/genomchirurgie


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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