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Wissenschaft
Neues Informationsangebot richtet sich an Architekten, Energieberater und Gebäudeeigentümer.
(Bonn/30.06.2017) Die energetische Modernisierung von Gebäuden dient nicht nur dem Klimaschutz, sie bietet Eigentümern und Nutzern zumeist auch wirtschaftliche Vorteile. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) informiert unter www.bbsr-energieeinsparung.de über die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen. Das Angebot richtet sich an Architekten, Energieberater und Gebäudeeigentümer.
Um die Wirtschaftlichkeit energetischer Modernisierungen zu berechnen, gibt es zahlreiche Methoden, die unterschiedlich aufwendig sind. Die Website des BBSR stellt die Methoden und ihre Anwendungsgebiete vor. Soll beispielsweise ein Gebäude komplett modernisiert werden, ist eine umfassende ökonomische Untersuchung mit möglichst genauen Randbedingungen und Kostenkalkulationen zu empfehlen. Bei kleineren Teilmaßnahmen reicht in der Regel eine überschlägige, deutlich weniger aufwendige Betrachtung. Für beides bietet die Website detaillierte Hinweise.
Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden – zum Beispiel für die Dämmung von Wänden oder den Einbau besserer Fenster – kann man ein einfaches Berechnungstool herunterladen. Mit dem Tool lässt sich der Grenzpreis für die Kilowattstunde Heizenergie berechnen, ab dem sich eine Modernisierungsmaßnahme rechnet. Außerdem wird überschlägig die zu erwartende Energieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand berechnet. Das Tool enthält plausible Grundeinstellungen – etwa für Zinssatz, Heizperiodenlänge und Preissteigerungen –, die individuell anpassbar sind. Auch ist es möglich, die Investitionskosten abzuschätzen. Das Tool beschreibt und untersucht beispielhaft typische Modernisierungsmaßnahmen. Die Website bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu den Anforderungen der Energieeinsparverordnung; insbesondere für die Bestandsmodernisierung, aber auch zu praktisch allen anderen Anforderungen der Verordnung.
Die neuen Informationen sollen auch den Vollzug der Verordnung durch die Bundesländer unterstützen. Ist eine nach der Verordnung vorgeschriebene Maßnahme wegen eines hohen Aufwandes im Einzelfall nicht wirtschaftlich, kann der Bauherr bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde – in der Regel der Baurechtsbehörde – eine Befreiung beantragen. Es steht den Ländern frei, die vom BBSR bereitgestellten Informationen zur Wirtschaftlichkeit als Grundlage für ihr Vollzugshandeln nutzen.
Die Energieeinsparung im Gebäudebereich ist seit langem Gegenstand des europäischen Gemeinschaftsrechts. Dort sind ausdrücklich auch Informationen zur Wirtschaftlichkeit der in Energieausweisen empfohlenen Modernisierungen vorgesehen, die mit dem neuen Angebot gezielt zusammengeführt werden sollen.
Weitere Informationen:
http://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/Home/Empfehlungen
Kontakt im BBSR
Christian Schlag
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 228 99401-1484
christian.schlag@bbr.bund.de
Christian Ahrens
Referat II 2 - Energieeinsparung, Klimaschutz
Tel.: +49 228 99401-1531
christian.ahrens@bbr.bund.de
Folgen Sie dem BBSR auf Twitter: twitter.com/bbsr_bund
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Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Bauwesen / Architektur, Energie, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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