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Wissenschaft
Auf seinen Herbstsitzungen hat der Wissenschaftsrat sieben Verfahren der Institutionellen Akkreditierung beraten, darunter die Hertie School of Governance, die Fachhochschule Dresden, die Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften, die Fachhochschule des Mittelstands, die AKAD-Hochschule, Stuttgart, die hochschule 21 sowie die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Die Hertie School of Governance (Hertie School), Berlin, wird vom Wissenschaftsrat mit einer Auflage für zehn Jahre als Hochschule, die einer Universität gleichzustellen ist, reakkreditiert. Ferner empfiehlt der Wissenschaftsrat dem Land Berlin, das Promotionsrecht der Hertie School befristet für die Dauer von fünf Jahren zu verlängern.
Die Hertie School wurde 2005 vom Land Berlin befristet staatlich anerkannt und 2008 vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre akkreditiert. Im Jahr 2012 verlieh das Land Berlin der Hertie School nach einer entsprechenden Empfehlung des Wissenschaftsrates das auf fünf Jahre befristete Promotionsrecht. Thematischer Schwerpunkt der Hochschule sind Entscheidungs- und Steuerungssysteme auf nationaler und internationaler Ebene. An der Hochschule studieren rund 300 Studierende in drei Masterstudiengängen.
Der Wissenschaftsrat würdigt, dass es der Hertie School binnen weniger Jahre gelungen ist, sich als eine international sichtbare Hochschule für Public Policy zu etablieren. In der Forschung hat die Hertie School ein anschlussfähiges wissenschaftliches Profil entwickelt und ihr bereits in der Erstakkreditierung attestiertes hohes Potenzial eindrucksvoll umgesetzt. Im Bereich der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung hat die Hertie School mit ihrem Doctoral Programme in Governance überzeugende Strukturen etabliert. Der Wissenschaftsrat würdigt darüber hinaus die nach wie vor sehr guten Studienbedingungen, die vorzügliche räumliche und infrastrukturelle Ausstattung und die ausgeprägte Qualitätskultur in allen Leistungsbereichen der Hochschule.
Seine Entscheidung verbindet der Wissenschaftsrat mit einer Auflage zur Governance der Hochschule.
Die Fachhochschule Dresden (FHD) wird vom Wissenschaftsrat für drei Jahre mit Auflagen reakkreditiert.
Die FHD nahm nach einer positiven Konzeptakkreditierung durch den Wissenschaftsrat im Jahr 2010 ihren Studienbetrieb auf und erhielt im selben Jahr die unbefristete staatliche Anerkennung des Landes Sachsen. Im Juli 2015 stellte der Wissenschaftsrat im Rahmen des ersten Reakkreditierungsverfahrens schwerwiegende Mängel fest und gelangte zu einer negativen Entscheidung. Das Land Sachsen gab der FHD daraufhin die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen und gestattete ihr unter Auflagen, den Hochschulbetrieb aufrecht zu erhalten. Im September 2016 stellte das Land einen erneuten Reakkreditierungsantrag.
Der Wissenschaftsrat würdigt, dass die FHD erhebliche Anstrengungen unternommen hat, die im ersten Reakkreditierungsverfahren festgestellten Mängel zu beheben. Wesentliche Voraussetzungen der Hochschulförmigkeit sind inzwischen hergestellt. Gleichwohl steht die FHD noch vor einigen Herausforderungen, um den Hochschulbetrieb nachhaltig sicherzustellen. Dies betrifft neben der nötigen Konsolidierung der hochschulischen Strukturen und Entscheidungsprozesse sowie der Verbesserung von Abstimmungsprozessen zwischen Hochschule und Betreiber auch die verlässliche Bereitstellung der personellen und sächlichen Ressourcen für einen erfolgreichen Hochschulbetrieb. Der FHD wird daher nachdrücklich empfohlen, den im Jahr 2015 erfolgreich begonnenen Weg der institutionellen Konsolidierung fortzusetzen.
Der Wissenschaftsrat verbindet seine Reakkreditierungsentscheidung mit Auflagen zum Berufungsverfahren, zur Hochschulgovernance, zur professoralen Personalausstattung, zur Programmakkreditierung und zur Bibliotheksausstattung.
Die Wilhelm Löhe Hochschule für angewandte Wissenschaften (WLH), Fürth, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von fünf Jahren mit Auflagen akkreditiert.
Die WLH ging aus einer Initiative der Diakonie Neuendettelsau hervor, die Betreiberin der Hochschule ist. 2012 hat das Land Bayern die WLH staatlich anerkannt. Die Hochschule bietet den Studierenden Bachelor- und Masterstudiengänge mit einem Fokus auf der Gesundheits- und Pflegeversorgung an.
Der Wissenschaftsrat würdigt, dass sich die WLH als Hochschule für angewandte Wissenschaften erfolgreich etabliert hat. So sind hervorragend qualifizierte Professorinnen und Professoren berufen worden. Außergewöhnliche Rahmenbedingungen für Forschung tragen z. B. mit einem niedrigen Lehrdeputat dazu bei, dass gute Forschungsleistungen erzielt werden. Das bemerkenswerte Engagement der Betreiberin wird unter anderem durch einen jüngst begonnenen Neubau zum Ausdruck gebracht. Gleichwohl entspricht die Ausstattung mit Professuren in quantitativer Hinsicht noch nicht den Anforderungen des Wissenschaftsrates an eine Hochschule mit Masterangeboten. In der Organisation werden formale Strukturen noch nicht durchgängig gelebt. Aufgrund der Ehrenamtlichkeit des derzeitigen Präsidenten kommt es zu einer Konzentration von Kompetenzen beim Vizepräsidenten. Die Ausstattung und insbesondere die Literaturversorgung sind der wachsenden Hochschule nicht mehr angemessen.
Der Wissenschaftsrat verbindet die Akkreditierung daher mit Auflagen. Demnach muss der geplante Aufwuchs beim professoralen Personal umgesetzt werden. Die Grundordnung bedarf einer Überarbeitung. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbelastung des Vizepräsidenten zu reduzieren. Schließlich ist ein plausibles Informations- und Literaturversorgungskonzept vorzulegen.
Die Fachhochschule des Mittelstands (FHM), Bielefeld, wird vom Wissenschaftsrat mit Auflagen für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.
Die FHM wurde im Jahr 2000 gegründet und vom Land Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannt. Sitz der Hochschule ist Bielefeld mit weiteren Standorten in Köln, Pulheim, Hannover, Rostock, Schwerin, Bamberg und Berlin. Die Hochschule wurde im Jahr 2007 ohne Auflagen für zehn Jahre akkreditiert.
Der Wissenschaftsrat würdigt die eindrucksvolle Weiterentwicklung der Hochschule, die mit einem deutlichen Aufwuchs einherging. Der FHM ist es gelungen, dieses rasante Wachstum aufgrund ihrer professionellen Organisationsstrukturen zu meistern. Auch die Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschule werden den Anforderungen des Wissenschaftsrates weitgehend gerecht. Die Studienbedingungen an der Hochschule sind gut und die Finanzierung solide. Kritisch sieht der Wissenschaftsrat die Ausstattung der Hochschule mit hauptberuflichen Professorinnen und Professoren in einigen Bereichen. Zudem bestehen erhebliche Bedenken, ob die Hochschule ihrer akademischen Letztverantwortung im so genannten „kooperativen Fernstudium“ gerecht wird. Beanstandet wird ferner die Ausstattung der Bibliothek.
Entsprechend ist die Reakkreditierung mit Auflagen zur Personalausstattung, zur Grundordnung, zum „kooperativen Fernstudium“ und zur Bibliotheksausstattung verbunden.
Die AKAD Hochschule (AKAD), Stuttgart, wird vom Wissenschaftsrat mit Auflagen für die Dauer von fünf Jahren reakkreditiert.
Die AKAD geht auf eine Bildungseinrichtung für Berufstätige aus den späten 1950er Jahren zurück und hat sich in den Folgejahren zu einem Verbund dreier Fernhochschulen entwickelt, der 2006 und 2009 vom Wissenschaftsrat akkreditiert bzw. reakkreditiert wurde. Seitdem hat die Hochschule umfassende Restrukturierungen vorgenommen und ist seit 2014 ausschließlich in Stuttgart ansässig. Sie bietet ihren meist berufstätigen Studierenden Bachelor- und Masterstudiengänge im Fernstudienformat in den Bereichen Technik und Informatik, Wirtschaft und Management sowie Kommunikation und Kultur an.
Der Wissenschaftsrat begrüßt die Restrukturierung und Zusammenlegung der AKAD auf einen Standort. Die AKAD wird zudem ihrem Anspruch gut gerecht, ein flexibles und an die Bedürfnisse berufstätiger Menschen angepasstes Studienangebot bereitzustellen. Die Leitungs- und Organisationsstrukturen werden den Anforderungen des Wissenschaftsrates weitgehend gerecht, allerdings sind zur Stärkung der akademischen Selbstverwaltung noch Änderungen an der Grund- und Berufungsordnung erforderlich. Die personelle Ausstattung der AKAD erachtet der Wissenschaftsrat als knapp, aber ausreichend. Allerdings bestehen starke Bedenken hinsichtlich der Forschungsleistungen, die derzeit die notwendige Forschungsbasierung der Masterstudiengänge nicht hinreichend gewährleisten. Zu beanstanden ist auch die Literatur- und Informationsversorgung der Studierenden, insbesondere mit Blick auf den elektronischen Bibliotheksbestand.
Seine Reakkreditierungsentscheidung verbindet der Wissenschaftsrat entsprechend mit Auflagen zur Governance, zur Forschung und ihren Rahmenbedingungen sowie zur Bibliotheksausstattung.
Die hochschule 21 (hs 21), Buxtehude, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von zunächst fünf Jahren mit Auflagen akkreditiert. Erfüllt die Hochschule die Auflagen fristgerecht, verlängert sich der Akkreditierungszeitraum um weitere fünf auf zehn Jahre.
Die hs 21 wurde 2004/05 in Folge der Schließung des Standortes Buxtehude der ehemaligen staatlichen Fachhochschule Nordostniedersachsen gegründet. Die Hochschule erhielt im September 2005 durch das Land Niedersachsen die staatliche Anerkennung als private Fachhochschule. Die institutionelle Erstakkreditierung erfolgte 2005 durch die Akkreditierungsagentur ASIIN. Die erste Reakkreditierung sprach der Wissenschaftsrat im Jahr 2012 für fünf Jahre aus. Angeboten werden Bachelorstudiengänge und ein MBA-Studiengang, in die insgesamt rund 980 Studierende eingeschrieben sind.
Der Wissenschaftsrat würdigt die erfolgreiche Weiterentwicklung der Hochschule seit der Reakkreditierung im Jahr 2012. Das durch die dualen und ausbildungsintegrierenden Studiengänge geprägte Profil der Hochschule entspricht den Bedürfnissen der mittelständisch geprägten Region. Die Hochschule hat sich am Standort Buxtehude gut etabliert und konnte ihre Studierendenzahlen durch eine stetige Erweiterung und Flexibilisierung des Studienangebots in der Vergangenheit beständig steigern. Kritisch sieht der Wissenschaftsrat die zu schwache Stellung des Senats gegenüber anderen hochschulinternen Gremien und der Trägerin sowie die knapp bemessene Zahl an Professorinnen und Professoren im Gesundheitsbereich. Sollte die Hochschule künftig weitere Masterstudiengänge anbieten wollen, erwartet der Wissenschaftsrat, dass sie ihre Forschungsleistungen und die institutionellen Rahmenbedingungen für die Forschung deutlich verbessert.
Die Reakkreditierung ist mit Auflagen zur Leitungsstruktur und zur professoralen Personalausstattung im Gesundheitsbereich verbunden.
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), Saarbrücken, wird vom Wissenschaftsrat für die Dauer von zunächst fünf Jahren mit Auflagen reakkreditiert. Der Akkreditierungszeitraum verlängert sich bei fristgerechter Erfüllung der Auflagen um weitere fünf auf zehn Jahre.
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement wurde 2008 gegründet und im selben Jahr vom Saarland als Fachhochschule befristet staatlich anerkannt. Die Hochschule bietet ihren aktuell 7.300 Studierenden fünf Bachelorstudiengänge, die als duale Fernstudiengänge konzipiert sind, und drei Masterstudiengänge im reinen Fernstudienformat an.
Mit ihrem Fernstudienmodell mit verpflichtenden Präsenzphasen und der Kombination aus Fernlehre und dualer Ausbildung in den Bachelorstudiengängen hat die DHfPG ein Studienformat entwickelt, das in dieser Kombination bislang kaum in der deutschen Hochschullandschaft anzufinden ist. Der Wissenschaftsrat würdigt darüber hinaus, dass die DHfPG mit zahlreichen Hochschulen und Forschungspartnern aus der Region und darüber hinaus kooperiert. Die Literatur- und Informationsversorgung ist sehr gut auf die besonderen zeitlichen und organisatorischen Anforderungen einer Fernhochschule abgestimmt. Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere beim Berufungsverfahren, das derzeit nicht in allen Punkten den Anforderungen des Wissenschaftsrates entspricht, bei der Verzahnung der Lernorte im dualen Studium und bei den Forschungsleistungen.
Der Wissenschaftsrat verbindet sein Votum mit zwei Auflagen zur Grund- und Berufungsordnung und verschiedenen Empfehlungen.
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6648-17.pdf - Hertie School
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6650-17.pdf - FHD
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6644-17.pdf - WLH
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6640-17.pdf - FHM
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6642-17.pdf - AKAD
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6646-17.pdf - HS 21
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/6652-17.pdf - DHfPG
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