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23.09.2003 20:13

Stellungnahme des Bereichs Humanmedizin zur beabsichtigten Schließung der Abt. Rechtsmedizin

Bettina Bulle Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen

    (ukg) Die Absicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK), die Rechtsmedizin in Hannover zu konzentrieren, kommt für den Vorstand des Bereichs Humanmedizin nicht überraschend. Der Vorstand hat vorher in Gesprächen mit dem MWK die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Fachs in Göttingen erörtert. Es bestand Einigkeit darüber, dass das Institut am Windausweg keine Zukunft mehr haben kann: Das Institut hat eine Randlage, die die Forschungskooperationen innerhalb des Bereichs Humanmedizin erschwert; der Bereich Humanmedizin muss Mietzahlungen leisten (das Gebäude wurde nicht in das Stiftungsvermögen überführt). Zudem ist das Gebäude am Windausweg dringend sanierungsbedürftig. Insgesamt ist deshalb eine Sanierung unwirtschaftlich.
    Der Vorstand beschäftigt sich seit über einem Jahr mit der Zukunft des Fachs Rechtsmedizin am Standort Göttingen. Dazu wurde ein Planungsausschuss eingerichtet, der sich mit den Aufgaben des Faches Rechtsmedizin in Forschung, Lehre, Dienstleistungen für Justiz und Polizei sowie für die Krankenversorgung insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten befasst hat.
    Um attraktive Voraussetzungen für die Fortsetzung des Faches und das Leistungsspektrum aufrecht erhalten zu können, wäre ein Neubau in der Nähe des Klinikums erforderlich. Dafür stehen keine Mittel bereit.
    Der Vorstand des Bereichs Humanmedizin sieht sehr wohl die Bedeutung des Faches Rechtsmedizin für die Rechtssicherheit in der Gesellschaft. Allerdings können die Dienstleistungen für Justiz und Polizei nicht kostendeckend erbracht werden. Diese Deckungslücke ist auf Dauer nicht aus der Finanzhilfe des Landes zu kompensieren. Eine Fortführung ginge zu Lasten von Forschung und Lehre aller anderen Fächer im Bereich Humanmedizin.
    Der Bereich Humanmedizin kann aber auf rechtsmedizinische Kompetenz auf folgenden Feldern nicht verzichten:
    - In der Lehre: Die Rechtsmedizin ist ein obligates Fach im Studiengang Humanmedizin.
    - In der Forschung: Rechtsmedizinische Kompetenz muss vertreten sein in der Ethikkommission der Universität mit der Aufgabe, Anträge auf die Durchführung klinischer Studien zu beurteilen und zu genehmigen.
    - In der Krankenversorgung: Die klinische Medizin benötigt Beratung durch die Rechtsmedizin.
    Der Vorstand kann das strukturpolitische Konzept des MWK mittragen. Er wird gemeinsam mit dem Fakultätsrat nach wirtschaftlich tragfähigen Lösungen suchen, um die rechtsmedizinische Kompetenz im oben beschriebenen Rahmen sicher zu stellen.

    Ansprechpartner:
    Bereich Humanmedizin
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Stefan Weller
    Robert-Koch-Str. 42
    37075 Göttingen
    Tel.: 0551/39 - 99 59


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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