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07.10.2003 14:43

HRK-Senat in Bonn: Hochschulen wollen Recht zur Auswahl der Studierenden

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Eine schnellstmögliche Stärkung des Rechts der Hochschulen zur Auswahl der Studienanfänger hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 7. Oktober 2003 in Bonn gefordert, um das Ziel zu erreichen, dass die Hochschulen grundsätzlich alle ihre Studierenden selbst auswählen können. Zur Zeit liegt im Bundestag ein Bundesratsentwurf zur Änderung des ZVS-Auswahlverfahrens im Hochschulrahmengesetz auf Eis. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf der Länder Ende August abgelehnt. Sie will eine Empfehlung des Wissenschaftsrats abwarten, der sich voraussichtlich im Januar umfassend zur Frage des Hochschulzugangs äußern will. Derzeit werden die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Biologie und BWL in diesem Verfahren vergeben.

    HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens erläuterte die Situation der Hochschulen angesichts dieser Sachlage bei einer anschließenden Pressekonferenz: "Die Hochschulen wollen schnell eine echte Beteiligung an der Studierendenauswahl und zwar möglichst einheitlich in allen Bundesländern. Es war zweifellos ein wichtiger Schritt, dass die Länder sich von den schon lange erhobenen Forderungen der HRK nach einer Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen haben überzeugen lassen.

    Jetzt sollte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens eine Vereinfachung der Regelungen erreicht werden. Die Verwerfungen, die durch den politischen Kompromiss in der Kultusministerkonferenz entstanden sind, sollten beseitigt werden. Gleichzeitig sollte die Neuregelung nicht unnötig verzögert werden." In dem Gesetzentwurf des Bundesrates wurden zwei gegensätzliche Positionen in einem ZVS-Auswahlverfahren zusammengefasst: Jedes Land soll für die Hochschulen in seinem Bereich entweder ein Erstauswahlrecht der Hochschulen bis zu 50 Prozent oder ein zweitrangiges Auswahlrecht von 25 Prozent wählen können.

    Gaehtgens: "Wir sollten durchgängig zu einem vorrangigen Auswahlrecht der Hochschulen kommen, wie es international üblich ist. Hierzu kann auch die Stellungnahme der Bundesregierung zum Bundesratsentwurf hilfreich sein. Auch bei den Studienplätzen, die im Rahmen örtlicher Zulassungsbeschränkungen vergeben werden, geht die Entwicklung in mehreren Ländern in die richtige Richtung. Die Hochschulen müssen sich auf diesen Verantwortungszuwachs vorbereiten. Auch das gehört zur autonomen Qualitätssicherung der Hochschulen."

    Die HRK wird die Hochschulen bei der Wahrnehmung dieser neuen Aufgabe systematisch unterstützen. Hierzu soll zunächst ein Workshop im Frühjahr nächsten Jahres stattfinden. Dabei sollen die verschiedenen Vorstellungen in einzelnen Hochschulen diskutiert, Erfahrungen aus dem In- und Ausland vorgestellt und Gestaltungsmöglichkeiten für Auswahlverfahren vermittelt werden.

    Präsident Gaehtgens kündigte gleichzeitig an, dass die Hochschulen für diese zusätzliche Aufgabe die notwendigen Mittel und Personalkapazitäten einfordern müssen: " Der Einsatz des akademischen Personals bei der Studierendenauswahl muss auf die Lehrdeputate angerechnet werden. Und die Hochschulen können - genauso wenig wie die ZVS - die aufwändigen Auswahlverfahren zum Nulltarif abwickeln. Die HRK wird die Politik wenn nötig eindringlich daran erinnern", sagte er.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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