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Nicht einmal die Hälfte der durch die stationäre Behandlung von chronischen Schmerzen entstehenden Kosten werden nach der Einführung des neuen Abrechnungssystems (DRG-System) gedeckt sein. Das zeigte eine Untersuchung mit fast 4000 Patienten aus 14 schmerztherapeutischen Zentren, die beim Deutschen Schmerzkongress in Münster vorgestellt wurde. Die Experten fordern daher eine Anpassung der Diagnoseschlüssel.
Münster, Deutscher Schmerzkongress, 11. Oktober 2003
Neues Abrechnungssystem kennt keinen (chronischen) Schmerz
DRG-System gefährdet ausreichende stationäre Behandlung
Die Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen ist aufwändig: Nur komplexe diagnostische und therapeutische Maßnahmen aus Medizin, Physiotherapie und Psychologie, die ihnen stationär oder in Tageskliniken angeboten werden können, erlauben eine dauerhafte Schmerzlinderung und Reintegration in den Alltag. Diese Behandlung wird im neuen Abrechnungssystem für Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups, DRG) nicht abgebildet: Nicht einmal die Hälfte der durch die Behandlung entstehenden Kosten sind durch die DRG-Erlöse abgedeckt. Das zeigte eine Untersuchung mit fast 4000 Patienten aus 14 schmerztherapeutischen Zentren (10 Krankenhausstationen und 4 Tageskliniken) im Auftrag der drei Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS) und Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), die beim Deutschen Schmerzkongress in Münster vorgestellt wurde.
Sieben Tage Krankenhaus reichen selten
Diagnose-bezogene Fallgruppen beziehen sich auf die Hauptdiagnose, die Schmerz-verursachende Grunderkrankung. Diese kann jedoch - wie z.B. die diabetische Nervenerkrankung, Tumorerkrankungen oder Erkrankungen im Wirbelsäulenbereich - mit und ohne Schmerzen auftreten. Sie lässt also den spezifischen Behandlungsauftrag gar nicht erkennen. DRGs berücksichtigen typische diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die in der Fallgruppe dann eine mittlere Verweildauer und einen Fallwert bestimmen. In der Schmerztherapie kann zwar eine multimodale Schmerzziffer verschlüsselt werden. Diese beschreibt jedoch nur eine Mindestverweildauer im Krankenhaus von sieben Tagen, nicht die durchschnittlich benötigte Behandlungsdauer von 17 Tagen (16 stationär und 20 teilstationär).
Diagnoseschlüssel anpassen
Die im System vorgesehenen sog. Komplikationsebenen, die bei anderen Erkrankungen einen stationären Aufenthalt verlängern können, gelten nicht für die typischen Schmerzerkrankungen. Umgekehrt "zählen" die bekannten Risikofaktoren von Schmerzerkrankungen wie starke körperliche und psychische Beeinträchtigung sowie soziale Folgen der Schmerzen im DRG-System nicht. "Unter den derzeitigen Vorgaben im DRG-System können die in den letzten Jahrzehnten aufgebauten schmerztherapeutischen Einrichtungen ihre sehr effektive Arbeit nicht weiterführen", so Dr. Gabriele Lindena (DGSS). "Daher ist eine Anhebung der augenblicklichen Bewertungsmaßstäbe unbedingt erforderlich", ergänzt DGSS-Präsident Prof. Dr. Michael Zenz.
Ansprechpartner
Dr. Gabriele Lindena, Klinische Analyse, Forschung Anwendung, Clara-Zetkin-Str. 34, 14532 Kleinmachnow, Tel. 033203/80858, E-Mail: gabriele.lindena@t-online.de
Prof. Dr. Hans-Ulrich Gerbershagen, DRK-Schmerzzentrum, Auf der Steig 14-16, 55131 Mainz, 06131/988-501, E-Mail: hugerbershagen@schmerzzentrum.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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