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Wissenschaft
Expertenkommission nimmt Stellung zur geplanten Reform des Medizinstudiums
Eine auf Bitten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und in Abstimmung mit dem Bundesforschungsministerium (BMBF) eingerichtete Expertenkommission hat im Verlauf des zurückliegenden Jahres Empfehlungen zur Umsetzung von sechs zentralen Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 erarbeitet.
Sie enthalten auch eine Einschätzung zu den finanziellen und kapazitären Auswirkungen der geplanten Reform des Medizinstudiums. Diese sieht unter anderem vor, theoretische Grundlagen mit klinisch-praktischen Inhalten konsequent zu verknüpfen und die ambulante Versorgung vermehrt in das Medizinstudium einzubeziehen (Lehrpraxen). Zudem sollen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und die interprofessionelle Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen gestärkt werden.
Der Masterplan Medizinstudium 2020 wurde am 31. März 2017 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Gesundheit, der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sowie Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestags verabschiedet. Er enthält insgesamt 37 Maßnahmen zur Reform des Medizinstudiums und soll sicherstellen, dass die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern in Deutschland auch künftig neuen Herausforderungen in Gesellschaft und Gesundheitssystem wie beispielsweise der verlängerten Lebenszeit oder der Sicherstellung einer flächendeckenden hausärztlichen Versorgung gerecht wird.
Zahlreiche Maßnahmen des Masterplans schließen an die einschlägigen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in Deutschland an, die der Wissenschaftsrat der breiten Öffentlichkeit bereits im Jahr 2014 vorgelegt hat. Die Expertenkommission wurde daher auf Bitten des BMG und des BMBF zeitgleich mit der Verabschiedung des Masterplans als unabhängige Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates eingesetzt. Diese hat die vorliegenden Empfehlungen zum Masterplan Medizinstudium 2020 in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren erarbeitet. Der Wissenschaftsrat hat sie bei seinen Sitzungen im Oktober 2018 in Hannover zur Kenntnis genommen.
Hinweis: Die „Empfehlungen der Expertenkommission zum Masterplan Medizinstudium 2020“ (Drs. 7271-18) und das dazugehörige „Rechtsgutachten über Fragen einer Neuregelung der Kapazitätsberechnung bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen“ (Drs. 7252-18) sind im Netz zum Download bereitgestellt:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7271-18.pdf
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7252-18.pdf
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
https://www.bmbf.de/files/2017-03-31_Masterplan%20Beschlusstext.pdf - Masterplan Medizinstudium 2020
https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4017-14.pdf - Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums in Deutschland
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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