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Als einziger Verband im Feld der Arbeitsmedizin verfügt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) nicht nur über die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, sondern auch über ein leistungsfähiges System zur datengestützten Abrechnung mit allen Krankenkassen. Damit legt die Fachgesellschaft einen bedeutenden Meilenstein für die betriebsärztliche Tätigkeit.
Arbeitswelt als Präventionssetting besser nutzen
Anlässlich der aktuellen politischen Debatte um eine Impfpflicht und das sogenannte Masernschutzgesetz hat die DGAUM nochmals in der Öffentlichkeit auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen durch Betriebsärzte hingewiesen. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht, können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen. Dies gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes 2015, wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.
Selektivverträge der DGAUM regeln Impfungen durch Betriebsärzte
Schutzimpfungen als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit ihre Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen, sofern nicht der Arbeitgeber diese aus arbeitsschutzgründen bezahlte. Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, war dies für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient impfen können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist nun seit 01.01.2019 möglich: Auf der Grundlage einer innovativen rechtlichen Lösung hat die DGAUM die bundesweit ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen. Die Musterverträge der DGAUM und ihrer Kooperationspartner lösen damit das rechtliche Abrechnungsproblem der Betriebsärzte.
Neue technische Möglichkeiten erleichtern Zugang zu Impfungen
Und auch technisch bietet die DGAUM für die Abrechnungen von Impfungen eine einzigartige Lösung: Zusammen mit dem Abrechnungsdienstleister HELMSAUER GRUPPE ist es ihr gelungen, ein elektronisches und datengestütztes Abrechnungsverfahren exklusiv für Betriebsärzte zu etablieren. Mit der neuen Software DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte die realistische und wirtschaftlich effiziente Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu impfen und ihre Leistungen mit allen Krankenkassen abrechnen zu lassen. Damit können Betriebsärzte erstmals ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Der Vorteil für Versicherte ist klar: Der Weg in die Praxis entfällt, die Impfung ist direkt im Betrieb möglich. So könnten Beschäftigte besser erreicht und die Impfquote erhöht werden.
Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt
Im neuen Abrechnungsverfahren erfasst der Betriebsarzt lediglich seine Impfleistungen und die Impfstoffkosten in der speziellen Software DGAUM-Selekt. Die komplette Abrechnung mit den Krankenkassen übernimmt danach für ihn der externe Abrechnungsdienstleister. Dadurch fällt für den Betriebsarzt nicht nur ein erheblicher administrativer Aufwand weg, sondern er erhält auch sein Honorar schneller und sicherer. Um das System zu nutzen schreibt er sich lediglich in die Selektivverträge der DGAUM ein. Das ist kostenlos – Gebühren fallen nur dann an, wenn Impfungen auch tatsächlich abgerechnet werden. Weitere Informationen unter: http://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/
DGAUM stärkt Berufsstand der Betriebsärzte
Im Geiste des Präventionsgesetzes hat die DGAUM allen im Feld der Arbeitsmedizin aktiven Verbänden (VDBW, BsAfB, BVÖGD) eine Kooperation mit DGAUM-Selekt angeboten und gewährt auch deren Mitgliedern dieselben Konditionen wie ihren eigenen Mitgliedern. Die gemeinnützige Fachgesellschaft stärkt damit nicht nur die Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention, sondern vor allem auch den Berufsstand der Betriebsärzte.
Pressekontakt DGAUM
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Berit Kramer
Schwanthaler Str. 73 b
80336 München
Tel. 089/330 396-15
Fax 089/330 396-13
bkramer@dgaum.de
http://www.dgaum.de
http://www.twitter.com/DGAUM_GS
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1.100 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter http://www.dgaum.de.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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