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11.11.2003 12:16

Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Universität Heidelberg lädt die Medien zur Pressekonferenz ein: Freitag, 14. November 2003, 12.30 Uhr - Dozentenzimmer Neue Universität - Am Universitätsplatz - Heidelberg

    Vom 14. bis 15. November 2003 findet an der Universität Heidelberg das Symposium "Drittmitteleinwerbung - Strafbare Dienstpflicht?" statt, bei dem ausgewiesene Referenten sich mit dem Risiko der Strafbarkeit bei der Drittmitteleinwerbung für die Forschung im universitären Bereich befassen. Die veranstaltenden Universitäten Heidelberg, Zürich und Mannheim laden die Medien herzlich zu einer Pressekonferenz ein, bei der Prof. Dr. jur. Brigitte Tag, Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz und Prof. Dr. med. Jochen Tröger Rede und Antwort stehen (Freitag, 14. November 2003, 12.30 Uhr, Dozentenzimmer 1. OG, Neue Universität, Am Universitätsplatz, 69117 Heidelberg).

    Hochschullehrer sind dienstrechtlich zur Forschung und Lehre verpflichtet. Auch die Einwerbung von Drittmitteln gehört zu ihren Dienstaufgaben. Ohne öffentlich-rechtliche und private Drittmittel sind weite Teile der Forschung und auch der Krankenversorgung heute nicht mehr durchführbar. Zudem ist die Höhe der eingeworbenen Drittmittel einer der wesentlichen Leistungsindikatoren innerhalb und außerhalb der Hochschule. Gleichwohl sind nahezu sämtliche Methoden der Einwerbung von Drittmitteln mit dem Stigma des Unrechtmäßigen und Kriminellen belastet.

    Die einschlägigen Strafnormen sind von ihrem Wortlaut her so weit gefasst, dass praktisch jede Drittmitteleinwerbung von ihnen betroffen ist. Auf der Ebene der Bundesländer sind Drittmittelrichtlinien entstanden, die hier für größere Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen sollen. Allerdings verfügen keineswegs alle Bundesländer über einschlägige Regeln, und soweit entsprechende Vorschriften existieren, unterscheiden sie sich zum Teil erheblich. Insoweit ist eine Vereinheitlichung dringend notwendig, die zu einer sicheren Grenzziehung zwischen der erwünschten, sozialadäquaten Drittmitteleinwerbung und dem Bereich strafbarer Korruption führt. Nur auf diese Weise wird es möglich sein, die Verlagerung privater Drittmittelforschung ins Ausland zu vermindern und der Drittmittelforschung in Deutschland neue Impulse zu verleihen.

    Ziel des Symposions ist es, Grundlagen für eine Vereinheitlichung und Verbesserung der rechtlichen, auch in die Praxis umsetzbaren Rahmenbedingungen zu liefern. Juristen, Mediziner, Politiker, Ministerialbeamte, Vertreter der universitären Administration, der Industrie und der Forschungsförderungseinrichtungen suchen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Dabei geht es um Sachgesichtspunkte wie Anzeige-, Genehmigungs- und Trennungserfordernisse. Aus Angst vor Strafbarkeit sind insoweit zum Teil bürokratische Überregulierungen entstanden, die sich immer wieder als erhebliche Forschungshindernisse erweisen. Das Symposion wird sich aber auch Fragen der Gesetzgebungsverteilung zwischen Bund und Ländern zuwenden.

    Kontakt und Organisation:
    Manuela Brewe, IMGB
    Schloß, 68131 Mannheim
    Tel. 0621 1811989, Fax 1813555
    info@drittmitteleinwerbung.de

    Rückfragen von Journalisten auch an:
    Dr. Michael Schwarz
    Pressesprecher der Universität Heidelberg
    Tel. 06221 542310, Fax 542317
    michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
    http://www.uni-heidelberg.de/presse


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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