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Der Organspendermangel ist eklatant. Ein „weiter so“ ist in dieser Situation, wo jährlich tausende Menschen versterben, weil keine Spenderorgane zur Verfügung stehen, nicht hinnehmbar. Die DTG unterstützt daher den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Die Gründe hat sie umfassend in einem offenen Brief an alle Parlamentarier dargelegt.
Mitte März haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn, Dr. Karl Lauterbach, Claudia Schmidtke, Sabine Dittmar, Petra Sitte, Georg Nüßlein, Tino Sorge, Thomas Oppermann, Sabine Weiss und Helge Braun den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz vorgelegt, über den der Bundestag im Dezember entscheiden wird. Spricht sich die Mehrheit der Abgeordneten für diesen Gesetzesentwurf aus, ist jede Bürgerin/jeder Bürger ein Organspender, es sei denn, es liegt ein zu Lebzeiten erklärter Widerspruch vor. Die Erklärungen gegen eine Organspende sollen in einem Organ- und Gewebespenden-Register gespeichert werden und so für Rechtssicherheit sorgen. Wichtig zu wissen ist: Jeder Widerspruch, auch der von Angehörigen, hat Bestand und wird im Rahmen des neuen Gesetzes respektiert.
Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) hat seit Jahren eine solche Widerspruchslösung gefordert und hofft, dass dieser Gesetzesentwurf eine Mehrheit findet. In einem offenen Brief (einsehbar unter http://www.d-t-g-online.de > "Aktuelles") hat sie sich nun an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und erneut ihre Argumente dargelegt.
Warum ist aus Sicht der Deutschen Transplantationsgesellschaft die Einführung der Widerspruchslösung so wichtig? „Wir erwarten, dass durch sie eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Patienten auf der Warteliste erreicht wird. Die Einführung der Widerspruchslösung kann zu einer deutlichen Erhöhung der zur Verfügung stehenden Organe beitragen. Im Gesamtvergleich aller Länder Europas liegen diejenigen mit Widerspruchsregelung mit einer im Durchschnitt 30 Prozent höheren jährlichen Rate an postmortalen Organspendern deutlich vor denen ohne Widerspruchsregelung. Sie ist deshalb medizinisch und ethisch gegenüber den betroffenen Patientinnen und Patienten geboten und wurde in den meisten europäischen Nachbarländern bereits eingeführt“, erklärt Prof. Dr. Christian Strassburg, Bonn.
Aus Sicht der DTG stellt die Widerspruchslösung eine faire, ethisch vertretbare und gleichzeitig pragmatische Lösung dar. Denn eine wesentliche Ursache des Organmangels liegt nicht darin, dass die Menschen generell gegen die Organspende sind, sondern im Nicht-Entscheiden bzw. Nicht-Dokumentieren der Entscheidung. Befragungen haben gezeigt, dass bis zu 80% der deutschen Bevölkerung der Organspende offen gegenüberstehen, jedoch wurden viele dieser Menschen nicht aktiv und dokumentierten ihre Bereitschaft zur Organspende nicht in einem Organspendeausweis. Daran konnten weder Aufklärungskampagnen noch persönliche Informationsschreiben der Krankenkassen an ihre Mitglieder etwas ändern. „Übertragen gesprochen, scheitert es also an der berühmten „letzten Meile“. Was liegt also näher, als einen gesetzlichen Rahmen Regelung zu schaffen, der die Mehrheitseinstellung widerspiegelt und den bürokratischen Aufwand der „letzten Meile“ verringert, dabei aber trotzdem jedem Bürger/jeder Bürgerin die volle Entscheidungsfreiheit lässt?“, fragt der Bonner Transplantationsmediziner.
Tritt die Widerspruchsregelung in Kraft, hat jeder Mensch die Möglichkeit, sich gegen die Organspende zu entscheiden. Dieser Wille wird dokumentiert und respektiert, sogar Angehörige haben im Zweifelsfall die Möglichkeit zu widersprechen (deswegen doppelte Widerspruchslösung). Menschen, die von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, werden auch nicht schlechter gestellt oder diskriminiert.
Annalena Baerbock (Die Grünen) und Linke-Chefin Katja Kipping haben einen alternativen Gesetzesentwurf zu dem der Widerspruchslösung eingebracht, der auf Information und regelmäßige Befragungen der Menschen setzt.
„Dieser Ansatz hat die letzten Jahrzehnte nicht funktioniert, obwohl viele Millionen Euro in Aufklärungs- und Informationsoffensiven geflossen sind. Ein „weiter so“ ist in dieser Situation, wo jährlich tausende Menschen versterben, weil keine Spenderorgane zur Verfügung stehen, nicht hinnehmbar“, so Prof. Strassburg. „Eine grundlegende Reform, wie die Einführung der Widerspruchslösung sie darstellt, ist dringend notwendig.“
Kontakt/ Pressestelle DTG-Kongress 2019
Dr. Bettina Albers
albers@albersconcept.de
Tel.: 03643/ 776423
Mobile: 0174/ 2165629
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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