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Die Universität Passau hat erstmals einen Verfassungsrichter in den Reihen ihrer Professorenschaft. Der Bayerische Landtag wählte in seiner Sitzung am Dienstag den Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Professor Dr. Dirk Heckmann, zum stellvertretenden Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Als nichtberufsrichterlicher Verfassungsrichter im Nebenamt kann er bei Bedarf insbesondere an Verfahren der Verfassungsbeschwerde mitwirken, die Bürger wegen der Verletzung ihrer Grundrechte vor das höchste Gericht des Freistaates Bayern bringen.
Heckmann ist seit 1996 Professor an der Universität Passau. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Polizei- und Sicherheitsrecht und im Internetrecht. Er war jüngst als Prozessbevollmächtigter der Bayerischen Staatsregierung erfolgreich in der Popularklage der Grünen gegen die Schleierfahndung (die Passauer Neue Presse berichtete). Überregional bekannt ist auch seine in diesem Wintersemester bereits zum 3. Mal durchgeführte Vortragsreihe "Internetrecht pur", bei der renommierte IT-Rechtsexperten aus dem In- und Ausland Einblicke in Recht und Praxis der Internetnutzung geben.
Ein Foto von Professor Dr. Heckmann kann bei der Pressestelle der Universität Passau angefordert werden.
Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an direkt an Professor Dr. Dirk Heckmann (Tel. 0851/509-2291) oder an die Pressestelle der Universität Passau, Tel. 0851/509-1430, E-Mail: pressestelle@uni-passau.de.
Professor Dr. Dirk Heckmann wird neues stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgericht ...
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Personalia
Deutsch
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