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18.12.2003 12:23

Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    IFSt: Beschäftigungsanreize im Niedriglohnsektor schaffen

    Die Wirtschaft stagniert das dritte Jahr in Folge, nur die Schattenwirtschaft blüht. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung liegt in der Tatsache, dass Transferleistungen aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Verbindung mit Schwarzarbeit ein höheres Einkommen garantieren als reguläre Arbeit. Diese Großzügigkeit kann sich unser Sozialstaat nicht mehr leisten. Dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung muss verstärkt Geltung verschafft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bezieher einer staatlichen Transferleistung auch eine Arbeitsgegenleistung einbringen. Gleichzeitig wird damit die Möglichkeit, Schwarzarbeit zu leisten, eingeschränkt.

    Nach Ansicht des Instituts "Finanzen und Steuern", Bonn (IFSt-Schrift 412) ist die geplante Absenkung der neuen Transferleistung Arbeitslosengeld II auf das Niveau der Sozialhilfe, die dann Sozialgeld heißen soll, zwar ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung. Dieser wird aber konterkariert durch die auf die Dauer von 2 Jahren angelegten Zuschläge beim Übergang von Arbeitslosengeld I auf Arbeitslosengeld II. Auch die Kürzung des Arbeitslosengeldes II für nur 3 Monate um 30 v.H. bei Ablehnung eines Arbeitsangebotes greift zu kurz, um die Motivation zur Arbeitsaufnahme zu stärken. Ebenso wenig motivierend sind die Verbesserungen der Hinzuverdienstmöglichkeiten durch unzureichende Freibetragsaufstockungen und durch die Kannvorschrift für den Arbeitsvermittler zur Gewährung befristeter Arbeitnehmerzuschüsse. Und schließlich verschlechtern sowohl die Einführung eines ortsüblichen Mindestlohnes für Bezieher von Arbeitslosengeld II als auch die Aufstockung ihres Vermögensfreibetrages um 200 Euro je Lebensjahr für die Altersvorsorge die Chancen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor weiter.

    Geboten ist die kommunale Zuständigkeit für Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie der Ausbau des kommunalen Beschäftigungsangebots für sie; ferner die dauerhafte und noch deutlichere Absenkung von Arbeitslosengeld II bei Arbeitsverweigerung und die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten durch eine nachhaltige Absenkung der Transferentzugsrate, die auch Teilzeitbeschäftigung wieder lohnender macht. Wenn dazu noch im unteren Lohnsegment befristete und degressiv gestaffelte Arbeitnehmerzuschüsse gezahlt werden, dann bestehen gute Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt im Niedriglohnsektor, vorausgesetzt die Tarifparteien lassen niedrigere Stundenlöhne zu. Wenn gleichzeitig die Lohnnebenkosten sinken, verbessern sich auch die Voraussetzungen dafür, dass die neuen bzw. veränderten Arbeitsmarktinstrumente Personal-Service-Agentur, Ich-AG und Mini-Job ihr volles Beschäftigungspotential im Niedriglohnsektor entfalten können.


    Weitere Informationen:

    http://www.ifst2.de/publikationen/412/inhalt.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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