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03.11.1998 00:00

HRK: Vorschläge zur stärker leistungsorientierten Vergütung des Hochschulpersonals.

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    HRK: Vorschläge zur stärker leistungsorientierten Vergütung des Hochschulpersonals. Neue Wege bei der Qualifizierung des Hochschullehrernachwuchses

    Das Plenum der HRK hat am 2. November in Bonn Empfehlungen zum Dienst- und Tarifrecht, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschschulen mit dem Ziel einer noch stärkeren Leistungsbezogenheit der persönlichen Vergütung der Hochschulbeschäftigten verabschiedet (Wortlaut in Anlage). Sie sind als "Positionspapier" für die anstehenden Diskussionen mit Bund und Ländern, Gewerkschaften und Verbänden, aber auch in den Hochschulen gedacht.
    Die Empfehlungen verfolgen das Ziel einer flexiblen, von den Hochschulen soweit wie möglich selbst zu verantwortenden aufgaben- und leistungsorientierten Personalentwicklung als Instrument für Profilbildung, Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung sowie als Wettbewerbselement im Hochschulsystem. Sie sind an die Voraussetzung gebunden, daß den Hochschulen ausfinanzierte Globalhaushalte mit Dynamisierungsklauseln für Vergütungs- und Besoldungsveränderungen im weitesten Sinne zur Verfügung gestellt werden. Dies soll über Hochschulverträge zwischen Land und Hochschulen abgesichert und durch den Haushaltsgesetzgeber, die Parlamente, gewährleistet werden. Um stärker als bisher Gehaltsstrukturen und Leistungsvergütungen selbständig gestalten zu können, ist es auch erforderlich, für die in den Hochschulen hauptberuflich Tätigen ein eigenes, vom übrigen öffentlichen Dienst gesondertes Personalstatut zu schaffen und den Hochschulen Dienstherreneigenschaft sowie Tarifhoheit zu übertragen.
    Im Kern schlägt die HRK vor:

    1. Besoldung der Professorinnen und Professoren
    Den Ansatz zu einer stärkeren leistungsorientierten Besoldung der Professorinnen und Professoren sieht die HRK darin, daß die bisher unterschiedlichen Besoldungsgruppen durch ein einheitliches Basisgrundgehalt mit nach Funktion und Verantwortung variablen, befristet oder auf Dauer vereinbarten Leistungs-, Belastungs- oder Funktionszulagen bei Wegfall der bisherigen Alterszulagen abgelöst werden. Das individuelle Gehalt wird auf der Grundlage des Basisgrundgehalts - unabhängig von der Hochschulart - in Berufungsverhandlungen verhandelt. Die bisherigen Berufungs-, Bleibe- und Sonderzuschüsse werden in den Verhandlungen der individuellen Gehälter integriert.
    Die Mittel für die bisherigen Alterszulagen werden hierzu zunächst den Hochschulen als Gesamtsumme zur Verfügung gestellt. Die Hochschule entscheidet dann, in welchem Umfange diese Mittel auf hochschul-, fachbereichs- oder fächergruppenbezogene Besoldungspools aufgeteilt werden. Die Zulagen werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs und nicht unter drei Jahren gewährt.
    Um aufwendige bürokratische Verfahren zu vermeiden, sollten für die Vergabe der befristeten Zulagen nur wenige Kriterien herangezogen werden, die einfach, handhabbar und transparent sind, so daß die Akzeptanz in der Hochschule groß und der Entscheidungsspielraum im Einzelfall relativ gering ist.

    2. Hochschullehrernachwuchs
    Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich auf den Hochschullehrerberuf vorbereiten, arbeiten unter großem Bewährungsdruck und bisher oft in starker Abhängigkeit. Für diesen Personenkreis sind neue Anreize durch geänderte Vergütungsvorgaben nicht erforderlich. Allerdings müssen die Promotionsdauer sowie das derzeit durchschnittliche Habilitations- und Berufungsalter von etwa vierzig Jahren deutlich gesenkt werden. Hierzu wird vorgeschlagen, in Analogie zum Emmy Noether Programm der DFG und unter Bezug auf die entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftsrats den Qualifikationsweg nach der Promotion neu zu definieren. Nach Abschluß einer überdurchschnittlichen Promotion und evtl. weiteren wissenschaftlichen Leistungen sollten Nachwuchswissenschaftler/-innen sich auf eine maximal sechs Jahre befristete Professorenstelle mit dem gesamten Aufgabenspektrum von selbständigen Hochschullehrern bewerben können und dadurch die Möglichkeit zu berufsorientierten und eigenständigen Weiterqualifikation erhalten. Diese Qualifizierungsphase sollte zunehmend an die Stelle des derzeit in den meisten Fächern üblichen Habilitationsverfahrens treten. Die anschließende unbefristete Anstellung auf eine Professur sollte bei entsprechender Qualifikation nur an einer anderen Hochschule erfolgen.
    Wo am herkömmlichen System der Qualifikation des Hochschullehrernachwuches über die Habilitation festgehalten wird, sollten gleichwertige wissenschaftliche Leistungen stärker als bisher anerkannt werden, wie dies auch im neuen HRG vorgesehen ist. Auch sollten externe Wissenschaftler stärker als bisher am Verfahren beteiligt werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de/
    http://www.hrk.de/archiv/stellungnahme/Plen186_2.html


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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