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29.12.2003 13:08

Umrechnung von Festbeträgen beim DIMDI veröffentlicht

Susanne Breuer Kommunikation und Querschnittsaufgaben
Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

    Als Folgeänderung zur Neuregelung der Arzneimittelpreisverordnung sind die bestehenden Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf die neuen Handelszuschläge für die Apotheken und den Großhandel umzurechnen. Auf den Internetseiten des DIMDI wurde die ab 1. Januar 2004 gültige Festbetragsumrechnung mit entsprechenden Erläuterungen im Bereich "Arzneimittel" veröffentlicht.

    Aufgrund des im Bundesgesetzblatt vom 19.11.2003 (Teil I S. 2190) verkündeten GKV-Modernisierungsgesetzes veröffentlicht das DIMDI die Bekanntmachung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Festbetragsumrechnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf die neue Arzneimittelpreisverordnung (§ 35 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 35a Abs. 5 SGB V). Die neue Arzneimittelverordnung ist ab dem 1. Januar 2004 gültig (gemäß Artikel 24 GKV-Modernisierungsgesetz).

    Die Bekanntmachung und die Erläuterungen zur Umrechnung der Festbeträge können im Internet unter www.dimdi.de - Arzneimittel - Festbeträge abgerufen werden.

    Maßgebend für die Umrechnung der Festbeträge sind die bekannt gemachten Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der zuletzt gültigen Fassung. Jedem ermittelten Festbetrag werden nach Abzug der Umsatzsteuer und der bis zum 31.12.2003 geltenden Handelsspannen die neuen Handelszuschläge sowie anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die umgerechneten Festbeträge sind ab dem 1. Januar 2004 anzuwenden.

    Die Festbeträge für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bleiben in der zuletzt bekannt gemachten Fassung unverändert gültig.

    Die umgerechneten Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie die Festbeträge für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten so lange fort, bis eine Neubestimmung, Änderung oder Aufhebung von Festbetragsgruppen und Festbeträgen in Kraft tritt.

    Ansprechpartnerinnen:
    Festbeträge: Sylvia Schlutius, Tel. 0221 - 47 24 229, E-Mail: schlutius@dimdi.de

    Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln stellt ein hochwertiges Informationsangebot für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung. Die mehr als 70 Datenbanken mit rund 100 Millionen Informationseinheiten repräsentieren eines der wichtigsten medizinischen Informationsangebote in Deutschland.
    Zu den Aufgaben des DIMDI gehören u.a. die Herausgabe deutscher Versionen von medizinischen Klassifikationen wie ICD-10, ICF, Operationenschlüssel OPS-301, MeSH und UMDNS sowie der Aufbau von Informationssystemen für Arzneimittel, Medizinprodukte und Health Technology Assessment (HTA).


    Weitere Informationen:

    http://www.dimdi.de/de/amg/fbag/index.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Psychologie
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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