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09.01.2004 15:10

TU-Kuratorium stimmt dem Anwendungstarifvertrag zu - Nachverhandlungen gefordert

Ramona Ehret Stabsstelle Kommunikation, Events und Alumni
Technische Universität Berlin

    TU-Kuratorium stimmt dem Anwendungstarifvertrag zu
    Nachverhandlungen gefordert

    Auf seiner Sitzung am 9. Januar 2004 hat das Kuratorium der Technischen Universität Berlin dem Anwendungstarifvertrag der Berliner Hochschulen für die TU Berlin zugestimmt
    (17 : 1 : 2).

    Der Beschluss im Wortlaut:
    "Das Kuratorium stimmt dem Anwendungstarifvertrag zu.
    Es beauftragt den Präsidenten, zum vorliegenden Anwendungstarifvertrag Gespräche im Sinne von Nachverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien herbeizuführen, die zum Ziel haben, der besonderen Situation der befristet wissenschaftlich Beschäftigten sowie der Drittmittelbeschäftigten im Tarifvertrag und bei dessen Umsetzung angemessen Rechnung zu tragen.

    Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu lösen:
    · Ausnahmeregelungen für Beschäftigte in Drittmittelprojekten, sofern ausreichend Projektmittel zur Verfügung stehen;
    · Berücksichtigung von Zuwendungsbedingungen der Drittmittelgeber, soweit diese eine Bezahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht zulassen;
    · Kompensationsmöglichkeiten durch Ausführungsbestimmungen zum Tarifvertrag, wobei die strukturellen Auswirkungen auf die TU zu berücksichtigen sind."

    Die tarifvertraglichen Regelungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2004. Mit dem Tarifvertrag wird im Wesentlichen geregelt:
    - Erhöhung von Vergütungen und Löhnen um 3,4 % ab 1. Januar 2004;
    - Erhöhung von Vergütungen und Löhnen um 1% ab 1. Mai 2004;
    - Drei gleich hohe Einmalzahlungen von 150,-- Euro/mtl;
    - Absenkung von Vergütung und Lohn korrespondierend mit einer entsprechenden Absenkung der Arbeitszeit gestaffelt nach Vergütungs- und Lohngruppen im Umfang von 8%, 10% und 12 %.

    Der Tarifvertrag schließt betriebsbedingte Kündigungen vom 1. 1.2004 bis zum 31.12.2009 aus. Die Laufzeit des Tarifvertrags geht bis zum 31.12.2009. Er kann frühestens zum 31. 3.2010 gekündigt werden.

    Die Diskussion im Kuratorium, die im Audimax vor großem Publikum stattfand, verlief in der Sache kontrovers, aber konstruktiv. Um so unverständlicher ist der Ausgang der Sitzung, bei dem Wissenschaftssenator Flierl, der Abgeordnete Christian Gaebler, der Präsident selbst und andere Kuratoriumsmitglieder von einer kleinen Gruppe von Personen mit Sahnetorten beworfen wurden. Präsident Kurt Kutzler verurteilt diese Ausschreitungen auf das Schärfste und entschuldigt sich bei allen Betroffenen im Namen der gesamten Universität. Er appelliert an alle Studierende, Gewaltaktionen keinen Raum zu geben und entschieden dagegen vorzugehen.
    Gegen die Personen, die für diese Aktion verantwortlich sind, wurde Strafanzeige erstattet.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne: Dr. Kristina R. Zerges, Leiterin des Presse-
    und Informationsreferates der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, Fax: 030/314-23909, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de, Internet: http://www.tu-berlin.de

    Diese Medieninformation ist im WWW unter: http://www.tu-berlin.de/presse/pi/2004/pi7.htm


    Weitere Informationen:

    http://www.tu-berlin.de
    http://www.tu-berlin.de/presse/pi/2004/pi7.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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