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30.04.2020 12:11

Lockerung der Corona-Maßnahmen ab 4. Mai: Kontrollierte Wiederaufnahme der Präsenzarbeit in Wissenschaft und Verwaltung

Annika Bingmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Ulm

    Noch bis Montag, 4. Mai, befindet sich die Universität Ulm im Notbetrieb: Studierende und Mitarbeitende arbeiten von zuhause aus. Ab dem 4. Mai werden bestimmte Personengruppen für Tätigkeiten, die nicht im Homeoffice ausgeführt werden können, an den Arbeitsplatz zurückkehren. In der so genannten Stufe 2 sind die notwendigen Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln zu beachten: In der Universität gilt eine Maskenpflicht sowie ein Aufenthalts- und Ansammlungsverbot. Die Präsenzlehre ist weiterhin ausgesetzt: Studierende nehmen zuhause an digitalen Lehrveranstaltungen teil. Die Öffentlichkeit darf die Universität, zu der auch der Botanische Garten gehört, noch nicht wieder besuchen.

    Seit dem 19. März befindet sich die Universität Ulm im Notbetrieb: Um eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verhindern, arbeiten Studierende und Beschäftigte von zuhause aus. Ab Montag, 4. Mai, lockert die Universität ihre Corona-Maßnahmen und geht in die sogenannte Stufe 2 über („reduzierter Forschungsbetrieb, Online-Lehre“). In Wissenschaft und Verwaltung wird der Präsenzbetrieb teilweise und mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen. Die Präsenzlehre ist weiterhin ausgesetzt: Studierende belegen zuhause digitale Varianten ihrer Lehrveranstaltungen.

    Auch in der Stufe 2 sind Mitglieder der Universität Ulm dazu aufgerufen, möglichst von zuhause aus zu arbeiten. Sollten einzelne Tätigkeiten nicht im Homeoffice ausgeführt werden können, ist der Zutritt zur Universität ab dem 4. Mai bestimmten Personengruppen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt. Darunter fallen Hochschullehrende sowie wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeitende. Studierenden wird ausschließlich für notwendige Tätigkeiten im Zuge einer Abschlussarbeit oder zu Prüfungszwecken kontrollierter Zutritt gewährt.

    In den Gebäuden der Universität gilt ab dem 4. Mai eine MNS-Maskenpflicht sowie weiterhin ein Aufenthalts- und Ansammlungsverbot. „In der zweiten Stufe des Notbetriebs ermöglichen wir die Wiederaufnahme von Tätigkeiten, die einen Zugang zu Laboren, Werkstätten oder beispielsweise zu Teilen der Verwaltung erfordern. Gerade in dieser ersten Phase der Öffnung weg vom reinen Notbetrieb müssen wir streng darauf achten, das Infektionsrisiko mit dem neuen Coronavirus weiterhin zu minimieren und Risikogruppen zu schützen“, sagt Universitätspräsident Michael Weber.

    Die Bibliothek der Universität Ulm wird ab dem 4. Mai wochentags von 10:00 bis 14:00 Uhr ihr Foyer für Sofort-Abholungen öffnen. Zutrittsberechtigt sind Hochschullehrende, Uni-Beschäftigte und Studierende, die an einer Abschlussarbeit schreiben. Diese Personengruppen können bestellte Medien jetzt neu in den Schließfächern der Bibliothek abholen. Der kostenfreie Medien-Lieferservice per Post, Lieferdienst oder Hauspost wird für alle Uni-Mitglieder über den 4. Mai hinaus weitergeführt. Außerdem stellt das Kommunikations- und Informationszentrum (kiz), zu dem die Bibliothek gehört, zahlreiche Medien online zur Verfügung: Während der Corona-Pandemie schalten viele Verlage zusätzliche und kostenlose Angebote bis Ende Juni frei.

    Für die Öffentlichkeit bleiben sämtliche Bereiche der Universität geschlossen. Dies gilt auch für den Botanischen Garten, der zur Universität Ulm gehört. Die Gartenleitung arbeitet allerdings an Online-Angeboten, um beispielsweise das grüne Klassenzimmer zu Schülerinnen und Schülern nach Hause zu bringen.


    Bilder

    Die noch geschlossene Universität im April 2020
    Die noch geschlossene Universität im April 2020
    Foto: Bingmann/Uni Ulm
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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