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In der Forschung gibt es zahlreiche starke Belege für starke ethnische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Doch die meisten Studien beziehen sich auf die traditionelle Wohnungssuche und klammern damit Wohngemeinschaften aus. Hier setzt die in der aktuellen Ausgabe des Informationsdienst Soziale Indikatoren (ISI 64) zu lesende Studie von Jascha Dräger (GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften) an: Er untersucht die Rückmeldungen auf Wohnungsanfragen von fiktiven Bewerbern mit deutsch und türkisch klingenden Namen auf dem bekannten Portal wg-gesucht.de, insbesondere hinsichtlich statistischer Diskriminierung.
Ethnische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wird häufig auf statistische Diskriminierung zurückgeführt. Man nimmt an, dass Vermieterinnen und Vermieter Informationslücken über die Bewerberinnen und Bewerber mit Annahmen über systematische ethnische Unterschiede zwischen Gruppen füllen, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Verlässlichkeit bei Mietzahlungen oder dem Umgang mit Haus oder Wohnung. Jascha Dräger geht davon aus, dass sich statistische Diskriminierung bei Wohngemeinschaften anders verhält als in anderen Wohnungsmärkten, da in Wohngemeinschaften neben den finanziellen Faktoren auch soziale Faktoren eine entscheidende Rolle spielen. Somit kann erwartet werden, dass Wohngemeinschaften diskriminieren, weil sie unvollständige Informationen über des Verhalten der Bewerberinnen und Bewerben im täglichen Zusammenleben haben und auch diesbezüglich systematische Unterschiede nach ethnischer Herkunft erwarten.
Für seine Korrespondenzstudie kreierte der Autor fiktive Bewerberaccounts, deren Namen sie als deutscher (Dominik Binder, Nico Heller) oder türkischer Herkunft (Murat Arslan, Mustafa Ceylan) kennzeichnen sollten. In den versendeten Anfragen gab er entweder keine spezifischen Informationen über die Bewerber an oder fügte Angaben zu finanzielle oder soziale Eigenschaften der Bewerber hinzu. Insgesamt wurden 414 Bewerbungen auf 208 Anzeigen verschickt, die zwischen dem 16. März und 25. April 2018 für Mannheim auf wg-gesucht.de hochgeladen wurden.
Die Ergebnisse liefern klare Belege für eine ethnische Diskriminierung. Während die Bewerber mit deutsch klingenden Namen eine Antwort auf 69% ihrer Anfragen erhielten und in 47% der Fälle eingeladen wurden, erhielten die als türkisch klingenden Bewerber nur auf 45% ihrer Bewerbungen eine Antwort und wurden nur in 26% zu einer Besichtigung eingeladen. In beiden Fällen erhielten Bewerber, die Angaben über einen gut bezahlten Job, Hobbies oder soziale Eigenschaften machten, mehr Antworten und Einladungen. Dieser positive Effekt zusätzlicher Informationen ist bei den türkischen Bewerbern stärker ausgeprägt, sodass sich die Differenz der Einladungsrate zwischen deutschen und türkischen Bewerbern – sprich der Grad der Diskriminierung – durch das Hinzufügen von sozialen Informationen um 11 Prozentpunkte verringert, durch die Angabe eines gut bezahlten Jobs sogar um 20 Prozentpunkte.
Darüber hinaus deuten die aufgrund der geringen Anzahl der Beobachtungen nur vorläufigen Ergebnisse darauf hin, dass für die (statistische) Diskriminierung von Bedeutung ist, ob die Kontaktperson und der Bewerber zusammenleben werden. So reduziert sich bei Mietern, die in der Wohngemeinschaft wohnen bleiben, die Diskriminierung am stärksten durch Informationen zur sozialen Eigenschaften. Mieter und Mieterinnen, die ausziehen und einen Nachfolger suchen, reagieren hingegen eher auf das finanzielle Signal. Wenn der Vermieter das Zimmer ausgeschrieben hat, zeigt sich sogar keine Diskriminierung mehr, wenn türkische Bewerber spezifische Informationen geben.
Zur aktuellen Ausgabe (ISI 64):
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Dr. Stefan Weick
Stefan.weick@gesis.org
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Philosophie / Ethik, Politik, Psychologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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