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04.02.2004 09:32

10.000 Studierende werden zur Kasse gebeten

Dr. Andreas Archut Dezernat 8 - Hochschulkommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

    Es ist soweit: Die Bonner Universitätsverwaltung versendet in diesen Tagen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa 10.000 Gebührenbescheide für Langzeit-, Zweit- und Senior-Studenten. Jeder vierte Bonner Student wird schriftlich zur Zahlung von 650 Euro Gebühren aufgefordert. Zahlungsfrist ist die Rückmeldefrist für das Sommersemester, der 1. März 2004. Die Gebühren kommen trotz des mit ihnen verbundenen hohen Verwaltungsaufwands nicht der Universität, sondern dem Landeshaushalt zugute.

    Der Löwenanteil der Gebührenbescheide, rund 7.000 Briefe, wird an Studierende versandt, die ihre Regelstudienzeit um das Eineinhalbfache überschritten haben. Rund 2.700 weitere Studenten werden gebührenpflichtig, weil sie ein Zweitstudium absolvieren. Auch etwa 500 Studierende über 60 Jahre müssen automatisch zahlen. Ihnen bleibt als Alternative der Gasthörer-Status; sie können dann aber keinen Abschluss erwerben.

    Das Studentensekretariat empfiehlt allen Betroffenen, zunächst einmal das Schreiben abzuwarten. In der Zwischenzeit können Informationen von den Internetseiten der Universität und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW abgerufen werden. Außerdem gibt es im Studentensekretariat Sonderschalter, wo allerdings mit großem Andrang und entsprechenden Wartezeiten zu rechnen ist. Für Gebührenpflichtige, die wegen einer der zahlreichen Ausnahmeregelungen einen Bonus auf ihr Studienkonto beantragen wollen, oder die eine Härtefall-Klausel in Anspruch nehmen können, stehen Antragsformulare im Internet bereit. Auch für Korrekturen gibt es dort entsprechende Formulare.

    Wer wegen der Gebührenpflicht beschließt, sein Studium nicht fortzusetzen, unternimmt am besten gar nichts. Die Universitätsverwaltung spricht dann die sogenannte "Exmatrikulation von Amts wegen" aus. Nur wer schon jetzt eine schriftliche Bescheinigung benötigt oder zu einem früheren Zeitpunkt ausscheiden möchte, sollte einen schriftlichen Antrag stellen. Formulare dafür stellt die Universität im Internet bereit.

    Die Einnahmen aus der Gebührenerhebung bleiben nicht etwa in Bonn. Die Universität muss das Geld im ersten Jahr in voller Höhe nach Düsseldorf überweisen. Im Jahr darauf will der Finanzminister mit den Hochschulen halbe-halbe machen. Erst 2006 soll die volle Summe zurückfließen, allerdings nicht automatisch an den Ort der Erhebung, sondern nach einem noch festzulegenden Schlüssel. Dann ist allerdings ohnehin nicht mehr mit nennenswerten Einnahmen zu rechnen - so die Erfahrung in anderen Bundesländern, die Langzeit-Studiengebühren bereits eingeführt haben.


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienkonten.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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