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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert in seinem Programm zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft ab sofort Projekte zum Themenfeld „Verbraucherresilienz“.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die über ausgewiesene Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich der Verbraucherforschung verfügen. Anträge können bis zum 6. Mai 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über https://foerderportal.bund.de/easyonline/ gestellt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen vor der Herausforderung, dass sich die Rahmenbedingungen ihres Alltagshandelns schnell verändern. Verbraucherresilienz beschreibt die Fähigkeit, nicht nur mit den Herausforderungen des Alltags umzugehen, sondern die Veränderungsprozesse in nachhaltiger und bedürfnisgerechter Weise anzunehmen und Alltagspraktiken und Routinen immer wieder neu zu justieren. Resilienz ist nicht nur in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie eine notwendige Bedingung für einen selbstbestimmten Verbraucheralltag. Tiefgreifende Umwälzungsprozesse wie die Digitalisierung führen zu gravierenden Veränderungen. Waren- und Dienstleistungsmärkte sind einem stetigen Wandel unterworfen: Neuartige Produkte kommen auf den Markt, Geschäftsbedingungen werden verändert, neue Lebensphasen führen zu veränderten Konsumbedürfnissen und -gewohnheiten.
Das BMJV möchte Forschungsprojekte fördern, die dazu beitragen, eine Architektur für Verbraucherresilienz zu entwickeln. Neben der Erweiterung des empirischen Grundlagenwissens wird angestrebt, Methoden zur Messung und zum Monitoring von Verbraucherresilienzen zu entwickeln, Bedingungsfaktoren für Resilienz und resilientes Verhalten zu eruieren, kritische Bereiche zu identifizieren und vielversprechende Resilienzpraktiken zu untersuchen und zu konzipieren.
Gefördert werden können Projekte verschiedener Disziplinen und unterschiedlicher Größenordnung. Die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, beträgt 200.000 Euro. Die maximale Förderdauer beläuft sich auf 24 Monate.
Um eine hohe Qualität der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage der Förderanträge beurteilt.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMJV die BLE als Projektträger beauftragt.
Anna Stahl, BLE
Telefon: 0228 6845-2660
E-Mail: anna.stahl@ble.de
https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Psychologie, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
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