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03.03.2004 08:06

Universität Heidelberg kommentiert Strafbefehl gegen Dr. von Hagens wegen Titelmissbrauchs

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff: "Von Anbeginn an wollten wir nicht in Verbindung gebracht werden mit der Ausstellung 'Körperwelten'"

    Nach Angaben der Nachrichtenagentur AP von heute hat das Amtsgericht Heidelberg Strafbefehl gegen Dr. Gunther von Hagens wegen Titelmissbrauchs erlassen.

    Die Universität Heidelberg hatte im September 2003 Strafanzeige wegen Verdachts des unbefugten Führens eines Professorentitels gegen den Plastinator gestellt. Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff kommentierte heute die Gründe für diesen Schritt: "Von Anbeginn an wollte die Universität Heidelberg nicht in Verbindung gebracht werden mit der Ausstellung 'Körperwelten'".

    In der Vergangenheit sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, "Professor von Hagens, Heidelberg" sei Mitglied der Universität. "Wir haben sehr früh und entschieden deutlich gemacht, dass dies nicht der Fall ist", sagte Hommelhoff. In der Zwischenzeit habe sich auch der Senat der Universität von den "showähnlichen Darstellungsformen" Dr. von Hagens distanziert.

    Hier der Text der Nachrichtenagentur

    Heidelberg (AP) Der wegen seines Umgangs mit Leichenteilen umstrittene Anatom Gunther von Hagens ist wegen Titelmissbrauchs mit einer Geldstrafe belegt worden. Über welchen Betrag sich der vom Amtsgericht Heidelberg erlassene Strafbefehl beläuft, konnte eine Gerichtssprecherin am Dienstag nicht sagen. Nun habe von Hagens zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob er den Strafbefehl annehme oder nicht. Falls der auch wegen seiner Ausstellung "Körperwelten" kritisierte Hagens ihn ablehnt, kommt es zu einer förmlichen Gerichtsverhandlung.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen beantragt. Im Januar hatte die Anklagebehörde erklärt, von Hagens werde zur Last gelegt, zwischen Anfang Februar 2002 und Mitte August 2003 in fünf Fällen Schriftstücke mit "Prof." oder "Professor" Dr. Gunther von Hagens unterzeichnet zu haben, obwohl er nicht berechtigt gewesen sei, den akademischen Grad eines Professors ohne Hinweis auf dessen Herkunft zu führen. Die Staatsanwaltschaft war auf Grund einer Anzeige der Universität Heidelberg aktiv geworden. Hagens hatte im September 2003 betont, er trage den chinesischen Professorentitel rechtmäßig. Bereits im Jahre 2001 habe das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung zur Führung seines von der Dalian Medical University verliehenen Professorentitels erteilt. Der Anatom sorgt auch mit seiner Ausstellung "Körperwelten" für Wirbel.

    Rückfragen bitte an:
    Dr. Michael Schwarz
    Pressesprecher der Universität Heidelberg
    Tel. 06221 542310, Fax 542317
    michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Personalia
    Deutsch


     

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