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04.03.2004 14:59

ETH Zürich will den Feldversuch mit transgenem Weizen durchführen

Beatrice Miller Hochschulkommunikation
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich

    Die ETH Zürich will das Feldexperiment mit transgenem Weizen in diesem Jahr durchführen. Nachdem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Beschwerde gegen die Bewilligung des Versuchs abgelehnt hat, können die Opponenten den Entscheid noch beim Bundesgericht anfechten. Die ETH Zürich plant, mit dem Experiment noch in diesem Frühling zu beginnen. Sie hofft jedoch, dass zuvor eine höchstrichterliche Klärung aller Grundsatzfragen erfolgt. Deshalb hat sie beim Bundesgericht einen entsprechenden Antrag gestellt. Es liegt nun an den Opponenten des Versuchs, rasch einen Entscheid des obersten Gerichts zu erwirken.

    Das Uvek hat mit seinem Entscheid gegen die Beschwerde ein unmissverständliches Zeichen für die Grundlagenforschung gesetzt. Es macht klar, unter welchen Bedingungen Feldversuche mit gentechnologisch veränderten Pflanzen in der Schweiz möglich sind. Die ETH Zürich ist erleichtert, dass nun die lange währende Rechtsunsicherheit beseitigt ist und die Bedingungen für Feldexperimente klar geregelt sind. Nach einer fast vierjährigen Odyssee durch die Instanzen können die ETH-Forschenden das Feldexperiment jetzt durchführen.

    Klärender Bundesgerichtsentscheid wünschenswert

    Obwohl die ETH Zürich nach dem Entscheid des Uvek berechtigt ist, sofort auszusäen, begrüsst sie eine höchstrichterliche Klärung aller Grundsatzfragen, die mit diesem Feldexperiment zusammenhängen. Sie ist deshalb unmittelbar nach dem Entscheid des Uvek vom 27. Februar 2004 ans Bundesgericht gelangt mit dem Antrag, es sei allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen den Ent-scheid des Uvek die aufschiebende Wirkung zu gewähren. Voraussetzung dafür sei, dass die Beschwerden rasch eingereicht würden, damit das Bundesgericht noch vor Mitte März 2004 entscheiden könne. In seiner Verfügung vom 1. März 2004 ist der Bundesgerichtspräsident zwar nicht auf das Gesuch der ETH Zürich eingetreten. Er hat aber in Aussicht gestellt, bei der Gewährung der aufschiebenden Wirkung eine Interessensabwägung vorzunehmen. Die Opponen-ten des Versuchs haben es nun in der Hand, eine höchstrichterliche Klärung zu erwirken. Gelangen sie rasch ans Bundesgericht, wird dieses noch vor dem Aussaattermin entscheiden. Warten sie mit ihrer Beschwerde zu, dann wird die ETH Zürich in der zweiten Märzhälfte aussäen, sobald es die Witterungsverhältnisse erlauben.

    Mehr Wissen zu Risiken und Chancen

    Als nationale technisch-naturwissenschaftliche Hochschule hat die ETH Zürich die Aufgabe, auch in einem umstrittenen Gebiet wie der grünen Gentechnik zu forschen und zu lehren. Sie erachtet es als ihre Pflicht, Antworten auf ungeklärte Fragen rund um gentechnisch veränderte Pflanzen zu finden. Solche Antworten setzen verantwortungsvolles Forschen voraus. Forschung und Lehre in der grünen Gentechnik sind aber nicht möglich ohne kontrollierte, eng begrenzte Experimente auf dem Feld. Der nun bewilligte Feldversuch mit transgenem Weizen in Lindau ist ein solches Experiment. Die Pflanzen sind Pilotpflanzen, die ausschliesslich Forschungszwecken dienen. Sie werden weder kommerziell angebaut noch sind sie zum Verzehr bestimmt.

    Expertenwissen auch in Zukunft

    Die ETH Zürich hat während der letzten vier Jahre am Gesuch für das Feldexperiment mit transgenem Weizen festgehalten, weil sie überzeugt ist, dass die Hochschulforschung das Gebiet der grünen Gentechnik abdecken muss. Auch wenn die Schweiz eine "gentechfreie Insel" bleiben sollte, braucht sie in Zukunft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die diese Technologie kennen und mit ihr umgehen können. Die Grundlagenforschung an unabhängigen Hochschulen bildet nicht zuletzt auch ein Gegengewicht zur gewinnorientierten Forschung der Industrie.

    Offen für den Dialog

    Ob und in welcher Art wissenschaftliche Feldversuche mit transgenen Pflanzen in der Schweiz künftig möglich sind, ist eine gesellschaftspolitische Frage. Die ETH Zürich versteht sich als Hochschule im Dienst der Gesellschaft. Es ist ihr ein Anliegen, die kontroversen Fragen der Gentechnikforschung und der Feldexperimente im Dialog mit dieser Gesellschaft zu klären. Bereits im Frühling 2003 hatte die ETH Zürich deshalb den gentech-kritischen Bauern-, Umwelt- und Konsumentenorganisationen ein Mediationsverfahren vorgeschlagen. Diese haben es bis vor kurzem abgelehnt, unter neutraler Leitung an einem "runden Tisch" gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Vor wenigen Tagen nun haben sie dem Präsidenten der ETH Zürich mitgeteilt, sie seien an einem Gespräch interessiert. Die ETH Zürich begrüsst diesen Schritt, auch wenn er für den vorliegenden Versuch wohl zu spät kommt. Sie hofft jedoch, dass Forschende so-wie Vertreter und Vertreterinnen der gentech-kritischen Öffentlichkeit für den künftigen Umgang mit Feldversuchen und der grünen Gentechnikforschung gemeinsam Lösungen finden.


    Weitere Informationen:

    http://www.feldversuch.ethz.ch


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Informationstechnik, Meer / Klima, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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