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11.05.2021 09:42

Gesetzliche Verpflichtung bringt Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz voran

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Aktuelle Auswertung des WSI

    Gesetzliche Verpflichtung bringt Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz voran – Beschäftigte mit regelmäßigem Zugang sind zufriedener und haben weniger Sorge vor Ansteckung

    Nach einem schleppenden Start hat sich das Angebot an betrieblichen Corona-Schnelltests in den letzten Wochen stark verbessert: In der zweiten Aprilhälfte hatten 73 Prozent der Präsenz-Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich Zugang zu einem Schnelltest am Arbeitsplatz.

    Weitere 6 Prozent konnten in geringerer Frequenz Schnelltests machen und noch einmal 8 Prozent hatten bereits eine entsprechende Ankündigung ihres Arbeitgebers erhalten. Insgesamt berichteten damit 87 Prozent der Befragten von konkreten Schritten ihres Arbeitgebers in Sachen Schnelltests am Arbeitsplatz, verglichen mit 46 Prozent in der 2. Märzhälfte (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Einführung der generellen Angebotspflicht zum 20. April 2021 war ein wesentlicher Faktor für die deutlichen Fortschritte bei der Umsetzung von betrieblichen Schnelltests. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie, für die Forscher am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung insgesamt 7.179 Datensätzen des Portals Lohnspiegel.de ausgewertet haben.*

    Um zu ermitteln, wie stark sich die Angebotspflicht auf die tatsächliche Verbreitung von betrieblichen Schnelltests ausgewirkt hat, werteten Dr. Elke Ahlers und Dr. Malte Lübker vom WSI ein natürliches Experiment aus: In der ersten Aprilhälfte galt in Berlin und Sachsen schon eine Angebotspflicht für alle Betriebe, nicht aber in den restlichen Bundesländern. Andere Faktoren – wie die Verfügbarkeit von Schnelltests oder organisatorische Hürden bei der praktischen Umsetzung im Betrieb – waren hingegen in allen Bundesländern ähnlich. Nach den Analyseergebnissen berichteten insgesamt 83 Prozent der Befragten aus Berlin und Sachsen bereits in der ersten Aprilhälfte von der erfolgten oder angekündigten Einführung von Schnelltests für alle Präsenz-Beschäftigten, verglichen mit 60 Prozent im Rest der Republik (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version). Der deutliche Vorsprung kam zustande, obwohl die Angebotspflicht in beiden Bundesländern nur zum Tragen kam, soweit ausreichend Tests zur Verfügung standen und deren Beschaffung zumutbar war. Die Ergebnisse sind statistisch hochsignifikant und bestätigen sich auch in einer komplexen, multivariaten Analyse.

    „Unsere Befunde zeigen, dass die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Schnelltests der richtige Schritt war – zumal viele Betriebe zuvor mit der Einführung auf freiwilliger Basis gezögert haben“, sagt Co-Autorin Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. Die Untersuchung belegt dies anhand einer Sekundäranalyse der verfügbaren Arbeitgeber-Umfragen, die Ende März und Anfang April durchgeführt wurden. Auch die Ausweitung der Angebotspflicht auf mindestens zwei Schnelltests pro Woche ist nach Ansicht der Expertin aus Infektionsschutzgründen sinnvoll. „Jetzt kommt es darauf an, dass auch die letzten säumigen Betriebe noch nachziehen und tatsächlich regelmäßig Schnelltests im vorgesehenen Umfang anbieten“, so Ahlers.

    Die Studie dokumentiert, dass die Beschäftigten mit den Infektionsschutzmaßnahmen ihres Arbeitgebers deutlich zufriedener sind, wenn dieser mindestens einmal wöchentlich Schnelltests anbietet. In dieser Gruppe bewerteten in der 2. Aprilhälfte 92 Prozent die betrieblichen Corona-Maßnahmen als ausreichend; nur 8 Prozent vermissten ausreichende Schutzvorkehrungen. Bei Arbeitgebern, die keine wöchentlichen Schnelltests anbieten, lag der Anteil der Unzufriedenen hingegen bei 29 Prozent. Beschäftigte, die mindestens einmal wöchentlich Zugang zu Schnelltests haben, machen sich zudem auch deutlich seltener Sorgen vor einer Ansteckung im beruflichen Kontext. Es ist nach der WSI-Analyse dabei möglich, dass der positive Effekt nicht ausschließlich auf das Angebot von betrieblichen Schnelltests zurückgeht. Vielmehr sei es plausibel, dass viele Arbeitgeber, die bei der Einführung von Schnelltests Vorreiter waren, auch ansonsten vorbildliche Schutzkonzepte umsetzen. „Schnelltests sind ein sinnvoller Baustein für den betrieblichen Infektionsschutz, können aber die anderen Maßnahmen nur ergänzen und nicht ersetzen“, so Ahlers. Die konsequente Nutzung von Homeoffice, wo immer dies möglich ist, und die Einhaltung der AHA+L-Regeln blieben deshalb weiterhin wichtig.

    – Informationen zur Methode –

    Für die Studie wurden 7.179 Datensätze ausgewertet, die zwischen dem 15. März und dem 30. April 2021 im Rahnen einer kontinuierlichen Online-Erhebung vom WSI-Portal Lohnspiegel.de erhoben wurden. Nicht berücksichtigt wurden Beschäftigte, für die Corona-Schnelltests etwa aufgrund von Homeoffice nicht relevant sind. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitsbedingungen in Deutschland. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Elke Ahlers
    WSI-Expertin für Arbeit und Gesundheit
    Tel.: 0211/7778-344
    E-Mail: Elke-Ahlers@boeckler.de

    Dr. Malte Lübker
    WSI-Portal Lohnspiegel.de
    Tel.: 0211/7778-574
    E-Mail: Malte-Luebker@boeckler.de

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211/7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


    Originalpublikation:

    *Elke Ahlers, Malte Lübker: Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz. Einblicke aus der WSI-Lohnspiegel-Datenbank. WSI Policy Brief Nr. 56, Mai 2021. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_56_2021.pdf

    Die PM mit Abbildungen (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2021_05_11.pdf


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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