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26.05.2021 16:24

In der Pflege Bedarfe von Menschen mit Behinderung erkennen

Dr. Christiane Krüger Pressestelle
Hochschule für Gesundheit

    „Beruflich Pflegende, die mit Menschen mit Behinderung in Kontakt kommen, sollten die Bedarfe der Zielgruppe kennen. Deshalb sollte das Thema Menschen mit Behinderung in die Pflegeausbildung und ins Pflegestudium integriert werden“, erklärte Dr. Tanja Segmüller, Professorin für Alterswissenschaften an der Hochschule für Gesundheit in Bochum.

    Um dies zu verdeutlichen, benennt sie ein Beispiel: „Wenn ein Rollstuhlfahrer ins Krankenhaus kommt, kann es passieren, dass eine Pflegekraft den Rollstuhl beiseite räumt, sobald der Patient im Bett liegt. Für den Menschen mit Behinderung ist der Rollstuhl aber wie ein Körperteil. Um Verständnis für die Blickwinkel aufzubauen und Wissen über die Bedarfe von Menschen mit Behinderung geht es mir“, sagte Tanja Segmüller.

    Dafür möchte die Professorin künftig in der Lehre unter anderem das Praxishandbuch '#4 Vielfalt Pflegen' für Pflegende einsetzen, welches von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW herausgegeben wurde. Die Kompetenzzentren werden finanziell unterstützt vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Europäischen Sozialfonds.

    Andreas Tintrup (Projektleitung im Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Arnsberg) und Michael Kalthoff-Mahnke (im Kompetenzzentrum für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig) übergaben am 20. Mai 2021 35 Praxishandbücher '#4 Vielfalt Pflegen' an Prof. Dr. Tanja Segmüller und Martin Schieron (wissenschaftlicher Mitarbeiter im Department of Community Health). Das Praxishandbuch wurde für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung erstellt, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.

    „Mit dem Praxishandbuch möchten wir als Kernelement der Kampagne Inklusive Gesundheit erreichen, dass es sich als übersichtliches und gleichzeitig sehr umfassendes Lehrwerk zum Thema Behinderungen an allen Pflegeschulen und Hochschulen, die Pflegestudiengänge anbieten, in Nordrhein-Westfalen etabliert. Es ist eine gute Anleitung, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die unsere Gesellschaft zu einem „Höchstmaß an Gesundheit und Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderungen“ verpflichtet“, sagte Andreas Tintrup.


    Weitere Informationen:

    http://www.ksl-nrw.de/public/2020/12/201113_KSLkonkret_Gesundheit_WEB.pdf - ‚KSL-Konkret #4‘ als Download
    http://www.ksl-nrw.de/de/node/3272 - Infos über die KSL - Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW


    Bilder

    Im Bild v.l.n.r. vor der Hochschule für Gesundheit: Michael Kalthoff-Mahnke, Andreas Tintrup, Prof. Dr. Tanja Segmüller und Martin Schieron.
    Im Bild v.l.n.r. vor der Hochschule für Gesundheit: Michael Kalthoff-Mahnke, Andreas Tintrup, Prof. ...
    Christiane Krüger
    HS Gesundheit/ck


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Kooperationen, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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