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Bundesamt gibt Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Viele Gartenbesitzer fragen sich, was sie gegen ungebetene Gäste wie Unkraut, Schädlinge oder Pilzbefall tun können. Pflanzenschutzmittel können eine Lösung sein. Worauf beim Einsatz der Mittel zu achten ist, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Tags des Gartens am 13. Juni kurz dargestellt.
Gibt es Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln? Diese Frage sollte immer als Erstes gestellt und geklärt werden. Denn nicht immer ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel sinnvoll oder nötig. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte Folgendes beachten:
1. Nicht alle Mittel sind erlaubt!
Privatpersonen dürfen nur Pflanzenschutzmittel anwenden, die den Aufdruck „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“ tragen. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung.
2. Nur im Fachhandel kaufen und beraten lassen!
Der Fachhandel ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Kundinnen und Kunden zu den verschiedenen Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das BVL rät grundsätzlich vom Kauf unseriöser Angebote, z. B. im Internet, ab.
3. Vorsicht bei Hausmitteln!
Vermeintlich harmlose „Hausmittel“ sind nicht als Pflanzenschutzmittel geprüft und zugelassen. Ihre Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt sind daher nicht einzuschätzen. In Zweifelsfällen sollten Hobbygärtner sachkundigen Rat, z. B. der Pflanzenschutzdienste, einholen.
4. Auf die richtige Anwendung achten!
Jedes Pflanzenschutzmittel darf nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden, d. h. ein für Zierpflanzen zugelassenes Produkt darf beispielsweise nicht bei Obstbäumen verwendet werden. Auf nicht-gärtnerisch genutzten Flächen, wie Wegen oder Zufahrten, ist die Anwendung grundsätzlich verboten. Die Angaben in der Gebrauchsanleitung sind in jedem Fall einzuhalten.
5. Sich selbst schützen!
Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln sollten stets eine körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe getragen werden. Bei einigen Mitteln können auch eine Schutzbrille und eine Kopfbedeckung vorgeschrieben sein. Der Spritznebel darf nicht eingeatmet werden.
6. Sicher lagern!
Pflanzenschutzmittel sind immer verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren sowie getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter zu lagern.
7. Fachgerecht entsorgen!
Reste von Pflanzenschutzmitteln dürfen niemals in den Abfluss gegeben oder über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Nicht mehr anwendbare Pflanzenschutzmittel müssen bei einer Annahmestelle für Sonderabfall entsorgt werden.
Weiterführende Informationen
• Flyer „Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln - Tipps für Hobbygärtner“: https://www.bvl.bund.de/pflanzenschutzmittel_garten
Blattlausbefall im Garten
Ansgar Weiß
© Weiß / BVL
Schwertiris und Lupinen im Vorgarten
Ansgar Weiß
© Weiß / BVL
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Umwelt / Ökologie
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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