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07.07.2021 11:35

BAMF-Forschungszentrum: Studie zum Datenmanagement im Asylverfahren für das Europäische Migrationsnetzwerk

Jochen Hövekenmeier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Welche Daten werden im Asylverfahren wann, von welchen Behörden und zu welchem Zweck erfasst? Wo werden die Daten gespeichert und welche Behörden haben Zugriff darauf? Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Daten sind heute etabliert? Diese und weitere Fragen beantwortet die neue Studie des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN).

    Das Datenmanagement im Asylverfahren hat seit der starken Fluchtmigration nach Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 eine Vielzahl an Reformen erlebt. Ziel des heutigen Datenmanagements im Asylverfahren in Deutschland ist die einheitliche Datenerfassung und -speicherung zum frühestmöglichen Zeitpunkt sowie die zentrale Speicherung der Daten mit behördenspezifischen Zugriffsrechten. Zugleich gilt es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Asylsuchender und Asylantragstellender zu wahren und mit entsprechenden Maßnahmen sicherzustellen.

    „Die Studie ermöglicht einen komprimierten Einblick in das Verwaltungshandeln im Asylverfahren, das bisher nur selten oder sehr spezifisch betrachtet wurde. Die Dokumentation der einzelnen Verfahrensschritte und Rahmenbedingungen bietet dabei gerade auch Forscherinnen und Forschern eine gute Grundlage, tiefer in die Materie einzusteigen“, so Janne Grote, Verfasser der Studie beim BAMF-Forschungszentrum.

    Mit der Studie liegt erstmalig ein umfassender Überblick zur Gesamtheit der Daten vor, die im Rahmen des Asylverfahrens von den Asylsuchenden und -antragstellenden ab dem Grenzübertritt gespeichert werden. Die Analyse zeigt zudem auf, welche Behörden an der Datenerfassung und -nutzung beteiligt sind und in welchen Datenbanken die Daten gespeichert werden. Darüber hinaus wird beschrieben, welche Informationen an die Asylsuchenden und -antragstellenden – je nach Prozessschritt mit Blick auf die Datenerhebung – übermittelt werden und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben bestehen. Sodann werden zentrale Herausforderungen des Datenmanagements sowie die daraus resultierenden Lösungsstrategien erläutert, die in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden.
    So können heute beispielsweise durch die Speicherung von Registrierungsdaten im Ausländerzentralregister, dem Kerndatensystem im asyl- und ausländerrechtlichen Bereich, mögliche fehlerhafte Dateneingaben und Mehrfachregistrierungen bereinigt sowie Voraufenthalte und mögliche sicherheitsrelevante Kenntnisse frühzeitig identifiziert werden. Wichtige weiterführende Werkzeuge der Qualitätssicherung sind die IDM-S-Tools der Namenstransliteration und -analyse, Sprachbiometrie, Bildbiometrie und die Auswertung von mobilen Datenträgern.

    Neben den nationalen Entwicklungen zur Digitalisierung, Vorverlagerung des Datenmanagements sowie diverser qualitätssichernder Maßnahmen beim Datenmanagement im Asylverfahren werden auch ähnliche Entwicklungen auf EU-Ebene beschrieben. Diese Prozesse der Datenbankverknüpfung innerhalb der EU sowie der entsprechenden Entwicklungen beim Datenmanagement in den einzelnen Mitgliedstaaten werden schließlich im europäischen Vergleichsbericht ausführlich dargestellt, dem insgesamt 25 Länderstudien zugrunde liegen. Schwerpunkte im Zuge der Reformprozesse auf europäischer Ebene waren etwa die Schaffung eines "Europäischen Strafregistersystems" (E-CRIS), die Ergänzung um ein "Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige" (ECRIS TCN), die Schaffung eines "Einreise-/Ausreisesystems" (EES) und eines "Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems" (ETIAS). Weitere Verknüpfungen verschiedener EU-Datenbanken sind geplant.

    Das EMN ist eine Einrichtung der Europäischen Kommission. Das Netzwerk verfügt über nationale Kontaktstellen in Norwegen sowie in den Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark. Die deutsche EMN-Kontaktstelle ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelt, wo das BAMF-Forschungszentrum die Erstellung der nationalen Studien übernimmt.

    Die nationale Studie finden Sie hier: https://www.bamf.de/emn-wp90-datenmanagement
    Den vergleichenden EMN-Synthesebericht finden Sie hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/FlashInformSyntheseberichte/Synthe...


    Originalpublikation:

    Grote, Janne (2021): Zuverlässig, aktuell, interoperabel: Datenmanagement im Asylverfahren in Deutschland. Studie von EMN Deutschland für das Europäische Migrationsnetzwerk. Working Paper 90 des Forschungszentrums des Bundesamtes, Nürnberg: BAMF.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    Recht
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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