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06.04.2004 15:53

Tarifvereinbarungen bieten Chancen zur Verbesserung der Lehrstellensituation

Dr. Ilona Zeuch-Wiese Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

    Tarifliche Vereinbarungen zur Ausbildungsförderung werden in der aktuellen Auseinandersetzung um die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe oft als die "bessere" Alternative zur Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplätze diskutiert. Eine vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) durchgeführte Studie hat die in den letzten Jahren bestandenen Vereinbarungen der Tarifparteien zur Ausbildungsförderung und ihre bisherige Wirksamkeit untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen: Tarifvereinbarungen können ein wirksames Instrument zur Erhöhung des Lehrstellenangebots sein. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Tarifparteien die Ausbildungs- und Übernahmepraxis der Betriebe als problematisch ansehen und sie den Tarifvereinbarungen hohe Verbindlichkeit einräumen. Zudem sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
    Die Vereinbarung muss präzise definierte Ziele enthalten, deren Erreichung überprüfbar bzw. von Arbeitnehmerseite einklagbar sind.
    Beide Tarifparteien müssen bei den Betrieben Überzeugungsarbeit leisten, um diese für die Erreichung der angestrebten Ziele zu gewinnen.
    Die Gewerkschaft muss Sanktionen durchsetzen können, falls die vereinbarten Ziele nicht erreicht bzw. Zusagen nicht eingehalten werden.
    Wie die BIBB/WSI-Untersuchung der Tarifvereinbarungen zeigt, gab es in den letzten Jahren in allen Wirtschaftsbereichen eine deutliche Tendenz zur Abnahme der Verbindlichkeit der Vereinbarungen. Insbesondere bei den tariflichen Regelungen zur Erhöhung bzw. Sicherung des Ausbildungsplatzangebots wurden die o.g. Bedingungen vielfach in wesentlichen Teilen nicht erfüllt: Die angestrebte Steigerung der Ausbildungsplatzzahl war meist nicht genau festgelegt und eine Überprüfung der Einhaltung der Regelung nur selten vereinbart. Sanktionen bei Nichteinhaltung waren fast nie vorgesehen. Bei vielen Vereinbarungen schienen die Tarifparteien eher auf deren symbolische Wirkung zu setzen.

    Die mit Abstand meisten tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildungsförderung gab es bisher im Wirtschaftsbereich Industrie und Handel. Das Handwerk konnte dagegen nur relativ wenige Vereinbarungen vorweisen. Auch in sonstigen Wirtschaftsbereichen gab es nur eine kleine Zahl von Regelungen, die allerdings in großen Tarifbereichen wie dem Öffentlichen Dienst sowie bei den Sozialversicherungsträgern abgeschlossen worden waren.
    Im letzten Jahr setzte eine neue Entwicklung ein: In einer gemeinsamen Erklärung zur Ausbildungsoffensive 2003 appellierten Bundesregierung, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften an die Tarifvertragsparteien, in Tarifverträgen vermehrt ausbildungsfördernde Vereinbarungen zu treffen. Danach kam es in wichtigen Tarifbereichen, wie z.B. der Chemischen Industrie sowie der Metallindustrie in Niedersachsen, zu neuen Vereinbarungen zur Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots. Sie unterscheiden sich gegenüber den bisherigen tariflichen Regelungen zur Ausbildungsförderung durch ihren besonderen Verbindlichkeitsgrad und neue Regelungselemente.
    In der vom BIBB und dem WSI erarbeiteten Studie sind die Strukturen und Regelungsschwerpunkte der tariflichen Ausbildungsförderung von 1996 bis 2001 detailliert dargestellt. Die Wirksamkeit der tariflichen Vereinbarungen zur Ausbildungsförderung wird anhand von Fallstudien in ausgewählten Tarifbereichen aufgezeigt. Ergänzend wird auf die Ergebnisse einer Befragung von Ausbildungsbetrieben zu deren Einschätzung der tariflichen Ausbildungsförderung eingegangen. In der Studie werden wichtige Hinweise gegeben, wie tarifliche Ausbildungsförderung die Ausbildungs- und Übernahmechancen der jungen Leute verbessern kann. Gleichzeitig werden jedoch auch die Grenzen dieses nicht staatlichen Förderinstruments verdeutlicht.
    Die Studie von Ursula Beicht, Klaus Berger, Reinhard Bispinck und Johannes Kirsch, "Tarifliche Ausbildungsförderung - Entwicklung der Regelungen von 1996 bis 2001 und Einschätzung ihrer Wirksamkeit" ist zum Preis von Euro 17,90 zu beziehen beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. 0521/911 01-11, Fax: 0521/911 01-19, Email: service@wbv.de

    Informationen zu der Untersuchung erteilen im BIBB Ursula Beicht (Tel.: 0228/107-1314, Email: beicht@bibb.de) und Klaus Berger (Tel.: 0228/107-1320, Email: berger@bibb.de)

    Das BIBB-Info-Telegramm für April ist erschienen und über unten aufgeführten Link abrufbar.


    Weitere Informationen:

    http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pr_telegramm_2004_april.pdf


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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