idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
29.03.2022 09:13

Patienten haben Anspruch auf Zweitmeinung bei interventioneller Therapie von Vorhofflimmern (Katheterablation)

Prof. Dr. Michael Böhm Pressesprecher
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.

    Wenn Medikamente nicht mehr ausreichen, um Vorhofflimmern wirksam zu therapieren, kommt für viele Patientinnen und Patienten ein kathetergestützer Eingriff infrage, bei dem kleine Areale des Herzmuskels verödet werden. Nun wurde das Recht von Erkrankten gestärkt, sich eine qualifizierte Zweitmeinungen zu dieser Prozedur einzuholen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt diesen Schritt.

    Düsseldorf – 29. März 2022, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Mitteilung am 18. März bekannt gegeben, dass Patient*innen, die eine elektive (also planbare) Katheterablation am Herzen erhalten sollen, grundsätzlich Anspruch auf das Einholen einer qualifizierten Zweitmeinung haben. (1) Diese Regelung soll künftig auch auf andere Eingriffe, beispielsweise Schrittmacher- und Defibrillatorimplantationen ausgedehnt werden. Die DGK und ihre Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) befürworten diesen Schritt ausdrücklich.

    Eine qualifizierte Zweitmeinung wird von der DGK vor allem deshalb uneingeschränkt befürwortet, weil nicht die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern auch eine vertrauensvolle und gründliche Aufklärung im Mittelpunkt der ärztlichen Arbeit steht. In der Regel entspricht das Vorgehen, eine Zweitmeinung einzuholen, auch heute schon der gelebten Praxis in der Rhythmologie und wird durch die Entscheidung des G-BA nun bestätigt.

    Die Anzahl der durchgeführten Vorhofflimmer-Ablationen in Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. (2) Dies liegt zum einen an demografischen Veränderungen: So nimmt nicht nur das durchschnittliche Alter der Patienten in der Kardiologie zu, auch die Anzahl der Patienten in dem Alter, in dem Vorhofflimmern häufiger auftritt, steigt. Zum anderen gibt es aufgrund der vorliegenden aktuellen Studiendaten gute Gründe, eine Katheterablation heute frühzeitiger durchzuführen und die medikamentöse Therapie nicht zu lange zu verfolgen, wenn sie nicht ausreichend wirksam ist.

    Um die qualitativ hochwertige und leitliniengerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Vorhofflimmern sicherzustellen, hat die DGK mit einem strukturierten Ausbildungscurriculum für die Zentren und Mediziner*innen, die diese Ablationen durchführen, eine wichtige Qualifikationsgrundlage eingeführt. Des Weiteren sind im Rahmen der Zertifizierung der Vorhofflimmer-Zentren neue Maßstäbe für die personellen und strukturellen Anforderungen an die abladierenden Zentren gesetzt worden. (3)
    Insofern kann das Einholen eine Zweitmeinung von in dieser Materie erfahrenen Ärzt*innen nur hilfreich sein. „Ob eine, wie in der Mitteilung des G-BA vorgeschlagene Schrittmacher- oder Defibrillatortherapie alternativ hilfreich sein kann, muss dann ein elektrophysiologisch erfahrener Kardiologe individuell mit dem Patienten gemeinsam entscheiden“, kommentiert Prof. Dr. Daniel Steven, Sprecher der AGEP. Die DGK und die AGEP helfen gerne, ein Register von Mediziner*innen zu erstellen, die über eine hinlängliche Expertise verfügen, damit die Patientinnen und Patienten sicher und einfach den richtigen Ansprechpartner für eine Zweitmeinung zur Diskussion der Indikation einer Katheterablation erreichen.

    Literatur:
    (1): Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. März 2022:
    https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1031/
    (2): Deutscher Herzbericht 2020, S. 92 ff:
    https://www.herzstiftung.de/system/files/2021-06/Deutscher-Herzbericht-2020.pdf
    (3): Zertifizierung von Vorhofflimmer Zentren der DGK:
    https://vhf.dgk.org/

    Medienkontakt:
    Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
    Pressesprecher: Prof. Dr. Michael Böhm (Homburg/Saar)
    Pressestelle: Kerstin Kacmaz, Tel.: 0211 600 692 43, Melissa Wilke, Tel.: 0211 600 692 13
    presse@dgk.org

    Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine gemeinnützige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit mehr als 11.000 Mitgliedern. Sie ist die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Erstellung von Leitlinien. Weitere Informationen unter www.dgk.org
    Wichtige Informationen für Nicht-Mediziner*innen stellt die DGK auf den Seiten ihres Magazins „HerzFitmacher“ zusammen: www.herzfitmacher.de


    Weitere Informationen:

    http://www.dgk.org


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Zweitmeinung-Katheterablation-DGK

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).