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29.04.2004 12:54

Radikalvorschlag zur Reform des Einkommensteuerrechts: Es könnte alles ganz einfach sein

Saar - Uni - Presseteam Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Dr. Michael Elicker, Rechtswissenschaftler an der Universität des Saarlandes, erhielt den 2. Preis der Humanistischen Stiftung (Frankfurt) für seinen Radikalvorschlag zur Reform des Einkommensteuerrechts und ließ damit u.a. so prominente Steuerwissenschaftler wie Klaus Tipke, Joachim Lang, Norbert Herzig und Manfred Rose sowie den Reformentwurf der FDP hinter sich. Inzwischen hat Elicker seine Reformvorstellungen zu einer ausführlich begründeten Monographie weiterentwickelt und bei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Habilitationsschrift eingereicht.

    Am Sonntag, dem 2. Mai 2004, 11.00 Uhr,
    Saarbrücker VHS-Zentrum am Schlossplatz, Großer Saal,

    stellt Elicker erstmals einer breiteren Öffentlichkeit seine Reformvorschläge zur Diskussion. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.

    Elickers Reformvorschlag der proportionalen Netto-Einkommenssteuer war mit 21 Paragraphen der kürzeste und inhaltlich der radikalste. "Es wäre gerecht, wenn alle Einkommen oberhalb des steuerfreien Grundbedarfs mit einem einheitlichen Steuersatz belastet würden, so Elicker. "Der Katalog der Einkunftsarten, der bisher zu Ungleichbehandlungen führt, sollte wegfallen." Weiterhin plädiert Elicker für eine einheitliche Ertragsteuer. Der Dualismus von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer würde somit entfallen. Die neue Bemessungsgrundlage ergäbe sich aus dem Wert der Güter in Geld oder Geldeswert, die aus dem Erwerbsvermögen in das Privatvermögen entnommen werden abzüglich aller Ausgaben für Investitionen, gleichgültig ob diese abnutzbare oder nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (z.B. Finanzanlagen, auch Sparkonten) beträfen. Das heißt, Gelder aus Erwerbsvermögen, die reinvestiert werden, unterlägen nicht dem Steuerzugriff. "Der Abzug der investiven Ausgaben wäre zur Sicherstellung des nachgelagerten Steueranspruchs von der Registrierung eines Erwerbsvermögenskontos abhängig", erläutert Elicker.
    Statt einer Verzögerung der Berücksichtigung von Ausgaben durch Afa-Vorschriften würde die sofortige Abziehbarkeit mit Vortragsmöglichkeit gelten. Veräußerungserlöse aus Privatvermögen würden unter Ansatz der Anschaffungskosten (aufgezinst um die Inflationsrate) ermittelt.
    Jedem Steuerpflichtigen stünde zur Entastung des typischen Grundbedarfs ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 8.000 Euro zu. Der Versorger einer Haushaltsgemeinschaft kann in Elickers Modell die persönlichen Freibeträge der von ihm Versorgten in Anspruch nehmen. Und Spenden können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn sie eng definierten mildtätigen Zwecken zugute kommen.

    Sie haben Fragen?
    Wenden Sie sich bitte an Dr. Michael Elicker, E-Mail: m.elicker@gmx.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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