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11.05.2004 11:14

Schwere Geburt der neuen Verfassung Europas kommentieren

Stefanie Hahn Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Europarechtler analysieren EU-Verfassungsentwurf: Tagung am 13./14. Mai in Weimar

    Jena (11.05.04) An den 13. Dezember 2003 kann sich der Europarechtler Prof. Dr. Matthias Ruffert von der Universität Jena noch gut erinnern. Es war der Tag, an dem in Rom die Regierungskonferenz zur neuen Europäischen Verfassung scheiterte. Die Regierungen der alten und neuen Mitgliedsstaaten konnten sich nicht auf den vorliegenden Entwurf einigen. "Eine neue Verfassung ist dringend notwendig, denn der alte Vertrag stammt über weite Strecken noch von 1958", sagt Prof. Ruffert. Es gilt, die Europäischen Institutionen so zu straffen, dass die EU nach der Erweiterung von 15 auf 25 Mitglieder handlungsfähig bleibt. Prof. Ruffert hat gemeinsam mit seinem Fachkollegen Prof. Dr. Christian Calliess (Universität Göttingen) internationale Europarechtler, EU-Parlamentarier sowie Richter und Journalisten nach Weimar geladen. Die EU-Experten wollen am 13. und 14. Mai den vorliegenden EU-Verfassungsentwurf einer kritischen Analyse unterziehen. Die Tagung "Vom Vertrag zur Verfassung?" findet im Goethe-Nationalmuseum (Frauenplan 1) statt. Sie wird gefördert durch die Ernst-Abbe-Stiftung und die Stiftung Weimarer Klassik.

    "Es ist sinnvoll, mit etwas Abstand von Rom die neuen Regelungen aus juristischer Sicht noch einmal kritisch zu prüfen", sagt Prof. Ruffert. Der Jenaer Jurist gehört einem Kreis junger deutscher Europarechtler an, der bereits den bislang geltenden EU-Vertrag kommentiert hat. Das Werk gilt heute als Standardwerk. Allgemein sieht der neue Entwurf, den der europäische Konvent im Juli 2003 vorgelegt hat, eine transparentere Verteilung der Kompetenzen zwischen zentralen Institutionen und Mitgliedstaaten vor.

    Hauptkritikpunkt in Rom war die Stimmengewichtung der Länder im Rat. Polen und Spanien liefen Sturm gegen die Regelung, dass eine qualifizierte Mehrheit dann zustande kommt, wenn 60 Prozent der EU-Bevölkerung durch eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten repräsentiert werden. "Spanien hat nun unter der neuen Regierung eingelenkt", weiß Ruffert. "Doch selbst wenn sich die Regierungen nun unter der irischen Präsidentschaft einigen sollten, könnte der neue Verfassungsentwurf immer noch am Ratifizierungsverfahren durch die 25 nationalen Parlamente scheitern", merkt er an. Großbritannien plant sogar eine Volksbefragung. Laut Ruffert ein äußerst fragwürdiges Verfahren.

    Die Gruppe der 26 Europarechtler wird auf jeden Fall die schwere Geburt der Verfassung auch weiterhin kritisch begleiten und schriftlich kommentieren. Die Tagung ist quasi der Startschuss für die Fortsetzung des Forschungsprojektes zur neuen EU-Verfassung.

    Das Tagungsprogramm zum Symposium "Vom Vertrag zur Verfassung" findet sich auf den Seiten des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht mit Europarecht unter: http://www.recht.uni-jena.de/o07/

    Kontakt:
    Prof. Dr. Matthias Ruffert
    Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht mit Europarecht
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
    Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
    Tel.: 03641 / 942200, Fax: 03641 / 942202
    E-Mail: m.ruffert@recht.uni-jena.de


    Weitere Informationen:

    http://www.recht.uni-jena.de/o07/Einzelseiten/Symposium/indexsym2.htm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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