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Wissenschaft
Hannover. Auf einer gemeinsamen Tagung in Hannover positionieren sich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) deutlich zum eigenständigen Promotionsrecht für ihren Hochschultyp. Die erstmalige Einführung des eigenständigen Promotionsrechts für HAWs in Hessen legte 2016 einen wichtigen Grundstein für die Anerkennung der Forschungsstärke und die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an HAWs. Einige weitere Bundesländer folgen dem hessischen Vorbild bereits oder entwickelten eigene Umsetzungen, in anderen müssen die rechtlichen Voraussetzungen noch geschaffen werden.
„Die HAWs stehen heute für angewandte Lehre und Forschung mit hohen Ansprüchen an die Wissenschaftlichkeit. Gute Forschung gelingt allerdings nur, wenn wir engagierte, talentierte Absolventinnen und Absolventen für die Forschungsprojekte gewinnen können. Die entsprechende Weiterqualifizierung geschieht dabei in aller Regel über ein Promotionsvorhaben. Deswegen ist es so wichtig, dass es gute Rahmenbedingungen für Promotionen auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt und die dafür nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in allen Ländern geschaffen werden. Dafür engagieren wir uns bereits seit langem sehr intensiv“, erklärt Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Sprecher der Gruppe der HAWs in der HRK.
Erfolgreich evaluiert: HAWs können Promotionen
Dass das eigenständige Promotionsrecht an HAWs erfolgreich und nach denselben hohen Qualitätsstandards wie an Universitäten umgesetzt werden kann, hat die in diesem Jahr durchgeführte Evaluation in Hessen gezeigt: Die eingesetzte wissenschaftliche Kommission kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die evaluierten hessischen Promotionszentren das bisher befristet verliehene eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen erfolgreich und nach hohen Qualitätsstandards ausgestaltet haben. In der Folge kann das Promotionsrecht für alle evaluierten Zentren nun grundsätzlich entfristet werden.
Gleiches Modell in Sachsen-Anhalt
Angelehnt an das Hessische Modell verlieh auch Sachsen-Anhalt seinen HAWs im vergangenen Jahr das Promotionsrecht, hier zunächst an fünf Promotionszentren, Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann nahm an der Tagung der HAWs teil und sagt: „Die Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist eine sinnvolle und notwendige Fortentwicklung unseres Wissenschaftssystems. Damit erkennen wir den deutlich gewachsenen Forschungsanspruch unserer Hochschulen an, stärken ihre Zukunftsfähigkeit im Wettbewerb um die besten Köpfe und schaffen für Graduierte größere Chancengerechtigkeit. Sachsen-Anhalt gehört auch in diesem Bereich zu den Vorreitern. Die fünf Promotionszentren im Land sind zwar erst seit gut einem Jahr am Netz, aber schon nach dieser kurzen Zeit gibt uns die große Resonanz Recht. Auch deshalb gehe ich davon aus, dass die deutschlandweite Einführung des Promotionsrechts nur eine Frage der Zeit ist.“
In mehreren Bundesländern sind ebenfalls bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt, denen nun sukzessive konkrete Pläne zur Ausgestaltung des Promotionsrechts folgen werden. In anderen Ländern lässt die Umsetzung hingegen noch auf sich warten und die rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen bisher noch gänzlich. Das sich dies ändern muss, fordert auch Prof. Dr. Josef von Helden, Präsident der Hochschule Hannover, und damit Gastgeber der Tagung: "Mitarbeiter*innen an HAWs erhalten allein durch die Möglichkeit kooperativer Promotionsverfahren keinen verlässlichen und ungehinderten Zugang zur Promotion. Die aktuellen Evaluationen zum HAW-Promotionsrecht in Hessen und NRW bestätigen eindeutig, dass HAWs mit ihrer herausragenden Stärke in der angewandten Forschung in der Lage sind, Promotionsverfahren mit höchstem wissenschaftlichem Anspruch durchzuführen. Aus dieser Erkenntnis kann nur das eigenständige Promotionsrecht für HAWs folgen. Innovation und Transfer werden dadurch deutschlandweit profitieren."
Auch die Sicht von Promovierenden floss in Form von Erfahrungsberichten und Posterpräsentationen in das abwechslungsreiche Programm der Tagung ein. Marilena von Köppen zum Beispiel, die Ihren Doktorgrad am Promotionszentrum Public Health der Hochschule Fulda anstrebt, berichtet: „Als Promovierende im Bereich Public Health freue ich mich sehr, dass ich nun dort, wo ich studiert und gelernt habe, auch meinen weiteren wissenschaftlichen Weg verfolgen kann. Die Möglichkeit für einen Doktor PH stärkt die internationale Anschlussfähigkeit sowohl in der Welt der Akademia als beispielsweise auch in europäischen und internationalen Organisationen wie der WHO. Zudem bin ich überzeugt, dass von der Forschungsarbeit, die Nachwuchswissenschaftler*innen in ihrer Promotion leisten, wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Public Health in Deutschland in Theorie, Praxis und Lehre ausgehen.“
Die Tagung schloss mit einer Podiumsdiskussion zwischen Verteter*innen aus Wissenschaft und Politik und verdeutlichte noch einmal, dass sich trotz unterschiedlicher Modelle und politischen Positionen in den Ländern alle in einem Punkt einig sind: der Zug des eigenständigen Promotionsrechts an HAWs hat bereits erkennbar an Fahrt aufgenommen und wird sich konsequent voran bewegen.
abgebildete Personen, v.l.n.r.:
Bild, von links nach rechts:
Prof. Dr. Jörg Bagdahn, Hochschule Anhalt
Prof. Dr. Christian Facchi, Mitglied des Wissenschaftsrats
Prof. Dr. Ulrike Tippe, Technische Hochschule Wildau
Prof. Dr. Dorit Schumann, Hochschule Trier
Prof. Dr. Karim Khakzar, Hochschule Fulda, Vizepräsident der HRK
Prof. Dr. Josef von Helden, Hochschule Hannover,
Prof. Dr. Uta Gaidys, Mitglied des Wissenschaftsrats
Prof. Dr. Martin Sternberg, Mitglied des Wissenschaftsrats
Die Programmkommission der Tagung zum Promotionsrecht der HAWs
Peter Diehl
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Politik
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Deutsch
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