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Bereits 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Damit wurde das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig. Allerdings sind nach wie vor viele Fragen zum ärztlich assistierten Suizid offen. Um zu erfahren, welche Haltung Ärztinnen und Ärzte zu diesem Thema haben und um damit eine Diskussion anzustoßen, startet die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) eine Umfrage. Diese ist ab sofort für ein halbes Jahr online verfügbar. Die Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht.
Die DGS-Umfrage zum ärztlich assistierten Suizid hat zum Ziel, sowohl die Haltung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte als auch ihre Erfahrungen zu erheben. „Es gibt hier kein Richtig oder Falsch“, betont Norbert Schürmann, Vizepräsident der DGS und einer der Initiatoren der Umfrage. „Vielmehr geht es darum, ein reales Meinungsbild zu ermitteln.“ Sind Ärztinnen und Ärzte dazu bereit, beim Suizid zu assistieren? Sollen nur Palliativpatientinnen und Palliativpatienten das Anrecht auf unterstützten Suizid haben, oder auch chronisch somatisch und/oder psychisch Kranke, wenn Behandlungen keinen Erfolg zeigen? Oder haben auch gesunde Menschen einen Anspruch auf ärztliche oder nicht-ärztliche Unterstützung? Oder sollten sich Ärzte in diesem Bereich überhaupt nicht betätigen? Welche Patientinnen und Patienten bitten aktuell um Unterstützung?
Keine Pflicht für den Arzt, aber Autonomie wichtig für Patienten
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin betont in diesem Zusammenhang, dass Patienten keinen Anspruch darauf haben, dass ein Arzt sie beim Suizid unterstützt und dass kein Arzt dazu verpflichtet werden kann, Suizidhilfe zu leisten. Auf der anderen Seite sei die Selbständigkeit, Autonomie und Handlungsfähigkeit für schwerstkranke Patienten mindestens genauso wichtig wie eine gute Symptomkontrolle.
Zum Fragebogen kommen Ärztinnen und Ärzte über einen QR-Code. Die Teilnahme ist ab sofort für sechs Monate möglich. Der Fragebogen ist anonymisiert und lässt sich in maximal zehn Minuten ausfüllen. Die Ergebnisse sollen in der Zeitschrift „Schmerzmedizin“ sowie beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag, der online vom 14. bis 18. März 2023 stattfinden wird, veröffentlicht werden.
Kontakt
Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Lennéstraße 9
10785 Berlin
Tel. 030 – 85 62 188 – 0
Fax 030 – 221 85 342
info@dgschmerzmedizin.de
www.dgschmerzmedizin.de
https://interviews.omeany.de/index.php?r=survey/index&sid=972352&lang=de
Norbert Schürmann, Vizepräsident der DGS
Quelle: Giacinto Carlucci
Copyright: DGS/Carlucci
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
überregional
Forschungsprojekte
Deutsch
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