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04.06.2004 18:38

Universitätspräsident eröffnet Disziplinarverfahren gegen Medizinprofessor

Christel Lauterbach Presse, Kommunikation und Marketing
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Vorläufige Suspendierung vom Dienst

    Auf Grund der jüngsten staatsanwaltlichen und richterlichen Maßnahmen gegen einen Professor der Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen hat Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Hormuth heute verfügt, ein förmliches Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Professor zu eröffnen und hat ihn zugleich mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Dies gab der Präsident heute Nachmittag bei einer Pressekonferenz an der Universität Gießen bekannt.

    Die Vorwürfe, die derzeit staatsanwaltschaftlich untersucht werden, beziehen sich vor allem auf die Durchführung von Forschungsprojekten und medizinischen Maßnahmen an Patienten, die im Rahmen von Heilbehandlungen nicht erforderlich gewesen sein sollen und bei denen die Einwilligungen der Patienten nicht eingeholt worden sein sollen. Darüber hinaus wird gegen den betroffenen Professor wegen Abrechnungsbetrugs gegenüber Privatpatienten ermittelt. In dem Disziplinarverfahren wird jetzt zu klären sein, ob sich die Tatvorwürfe hinsichtlich eines Abrechnungsbetrugs sowie der Durchführung von unerlaubten medizinischen Maßnahmen erhärten lassen.

    Die vorläufige Suspendierung des Mediziners, so der Universitätspräsident, "dient dem Schutz des Ansehens der Justus-Liebig-Universität und des Universitätsklinikums Gießen sowie dem Schutz des ihm anvertrauten wissenschaftlichen Nachwuchses". Zugleich soll sie der Sicherung des Betriebsfriedens im Universitätsklinikum dienen und einem möglichen Vertrauensverlust von Seiten der Patienten entgegenwirken.

    "Bei dieser Entscheidung", so der Präsident, "wurden auch die Belange des Betroffenen, insbesondere die persönlichen Folgen für ihn, sorgfältig abgewogen." Die Entscheidung wurde dem betroffenen Professor heute Nachmittag vom Universitätspräsidenten persönlich mitgeteilt. Gegen die vorläufige Suspendierung kann der Betroffene die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts anrufen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

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