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08.06.2004 10:30

Das künftige Schicksal Europas

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    CEJ lädt am 17. Juni zum Vortrag über Chancen und Risiken der europäischen Verfassung an die Universität Jena

    Jena (08.06.04) Sie wird unser aller Leben verändern, wenn sie kommt: die europäische Verfassung. Bislang haben die Beteiligten, der Europäische Rat aber auch die Öffentlichkeit, auf das (vorläufige) Ende des Europäischen Verfassungskonvents fast ausschließlich pathetisch-positiv reagiert. Kritik wurde höchstens verhalten laut und rankte sich dann um Details. Eine prinzipielle Ablehnung, wie sie etwa von dem luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker geäußert wurde, blieb bislang die Ausnahme.

    Alle Seiten des Entwurfs wird der Münchener Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Peter M. Huber in seinem Vortrag "Die europäische Verfassung. Chancen und Risiken" beleuchten. Huber, der lange Zeit auch an der Universität Jena tätig war, spricht am Donnerstag, den 17. Juni, um 18.00 Uhr im Senatssaal der Universität Jena (Fürstengraben 1). Veranstaltet wird der Vortrag, zu dem die Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist, vom Collegium Europaeum Jenense (CEJ) an der Friedrich-Schiller-Universität.

    Huber ist von der geringen Kritik am Verfassungsentwurf überrascht. Schickt sich die EU nach den Worten des Konventspräsidenten Giscard dŽEstaing doch an, über die Ordnung Europas für die nächsten 50 Jahre zu entscheiden. "Es geht also", so Huber, "um nicht mehr und nicht weniger als das Schicksal des gesamten Kontinents". Sind eineinhalb Jahre Europäischer Verfassungskonvent mit einigen Alibi-Veranstaltungen für die "Zivilgesellschaft", Internetforen, bei denen nicht zu erkennen ist, ob sie die Arbeit des Konvents überhaupt beeinflusst haben, und ein Verfahren, bei dem die Abstimmung durch das Abspielen der Europahymne ersetzt wurde, wirklich alles, was es an öffentlichem Diskurs vor einem so epochalen Schritt geben kann, fragt der Jurist kritisch. Sind die nationalen Parlamente, weil sie je zwei Vertreter in den Konvent entsenden durften, die in der Regel nicht gerade im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung standen, nun dazu verpflichtet, die Verfassung "durchzuwinken"? Und gilt das auch für die Völker der Mitgliedstaaten, so sie denn aufgerufen sind, diese neue Verfassung zu billigen? Auf diese und weitere Fragen wird Prof. Huber in seinem Vortrag und der nachfolgenden Diskussion eingehen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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