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Die Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" übergibt ihren Abschlussbericht am Donnerstag, 10.6., in Berlin an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Mitglied der Arbeitsgruppe ist der Bochumer Wissenschaftler und Experte für Patientenverfügungen Dr. Arnd T. May vom Zentrum für Medizinische Ethik der RUB. In ihrem Abschlussbericht schreibt die Kommission, dass es aufgrund der vielfältigen weltanschaulichen Auffassungen keine standardisierte, allgemeingültige Patientenverfügung geben kann. Diesem Gedanken verpflichtet, empfiehlt die Arbeitsgruppe nun der Bundesjustizministerin keine weitere Musterpatientenverfügung, sondern Textbausteine, die als Richtschnur zur Prüfung anderer Muster gelten und die eigene Auseinandersetzung mit dem Lebensende fördern können.
SPERRFRIST Donnerstag, 10.06.2004
Bochum, 09.06.2004
Nr. 182
Jede Patientenverfügung ist individuell
Abschlussbericht zur "Patientenautonomie am Lebensende"
RUB-Wissenschaftler Mitglied in Expertengruppe
Die Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" übergibt ihren Abschlussbericht am Donnerstag, 10.6., in Berlin an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Mitglied der Arbeitsgruppe ist der Bochumer Wissenschaftler und Experte für Patientenverfügungen Dr. Arnd T. May vom Zentrum für Medizinische Ethik der RUB. In ihrem Abschlussbericht schreibt die Kommission, dass es aufgrund der vielfältigen weltanschaulichen Auffassungen keine standardisierte, allgemeingültige Patientenverfügung geben kann. Diesem Gedanken verpflichtet, empfiehlt die Arbeitsgruppe nun der Bundesjustizministerin keine weitere Musterpatientenverfügung, sondern Textbausteine, die als Richtschnur zur Prüfung anderer Muster gelten können und die eigene Auseinandersetzung mit dem Lebensende fördern können.
Bundesweit einmalige Sammlung
Dr. May fordert in dem Abschlussbericht, interdisziplinäre Beratungsstellen stärker zu unterstützen, bei denen sich Laien über Patientenverfügungen informieren können. Der Bericht beleuchtet Fragen der Ausgestaltung, der Verbindlichkeit und der Notwendigkeit von Vorgaben für Patientenverfügungen. Dr. May wurde als Experte in die Arbeitsgruppe eingeladen. Er hatte 2000 bei Prof. Dr. Hans-Martin Sass (RUB und Kennedy Institute of Ethics, Georgetown University Washington USA) zu Patientenverfügungen promoviert und seitdem intensiv das Thema der stellvertretenden Entscheidungen am Lebensende bearbeitet. Im Zentrum für Medizinische Ethik der RUB hat er seit einigen Jahren eine bundesweit einmalige Sammlung von Patientenverfügungsmustern angelegt, die im Internet abrufbar ist (www.medizinethik-bochum.de). So können sich Experten, aber auch Laien über die Vielzahl von Textvorschlägen zu Patientenverfügungen informieren. Eine Auswahl aus diesen Mustern hat er gemeinsam mit einem Theologen, einer Dialyseärztin und einem Juristen als "Ratgeber Patientenverfügung. Vorgedacht oder selbstverfasst?" im LIT Verlag herausgegeben.
Fachübergreifende Arbeitsgruppe
Bundesjustizministerin Zypries hat im September 2003 die interdisziplinäre Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" eingesetzt. Ziel der Beratungen der Arbeitsgruppe war es, Fragen der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu diskutieren, Eckpunkte für die Abfassung einer Patientenverfügung zu erarbeiten sowie zu prüfen, ob Gesetzesänderungen in diesem Bereich erforderlich erscheinen. Leiter der Arbeitsgruppe war der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof a. D. Klaus Kutzer. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft und der Patienten, der Wohlfahrtspflege, der Hospizbewegung und der Kirchen an sowie Vertreter der Konferenz der Justizministerinnen und -minister, Justizsenatorinnen und -senatoren und der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder.
Bochumer Arbeitsschwerpunkt Patientenverfügung
Bereits in einem Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit hat Dr. May gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe der Akademie Ethik in der Medizin (Göttingen) festgestellt, dass es aufgrund der Vielzahl an weltanschaulichen Auffassungen keine standardisierte, allgemeingültige Patientenverfügung geben kann. Der Arbeitsschwerpunkt Patientenverfügung beim Zentrum für Medizinische Ethik hat eine Tradition, die mit einem Forschungsprojekt zur Wertanamnese zur Wunsch- und Wertermittlung begann und dabei die narrative Form der Mitteilung von Behandlungswünschen vorstellte. Diese Wertanamnese ist inzwischen Teil der differenzierteren Patientenverfügungsmuster und Informationsbroschüren und wird auch von der Arbeitsgruppe "Patientenautonomie am Lebensende" empfohlen. Unter Leitung von Prof. Sass haben Bochumer Wissenschaftler außerdem in einem Forschungsprojekt kulturelle Gemeinsamkeiten und Besonderheiten bei Patientenverfügungen und stellvertretenden Entscheidungen in Deutschland, USA und Japan untersucht.
Weitere Informationen
Dr. Arnd T. May, Zentrum für Medizinische Ethik der RUB, GA 3/54, Tel. 0700 BIOETHIK (24638445), E-Mail: arnd.may@rub.de, Internet: http://www.rub.de/zme
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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