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Internetrechtsexperte Dirk Heckmann über mangelnde Digitalisierung in Deutschland / Einladung zum Technologieforum am 13. Juli 2023 an der TU Berlin
Prof. Dr. Dirk Heckmann von der TU München befasst sich seit mehr als 25 Jahren mit Rechtsfragen der Digitalisierung. In diesem Zeitraum hat er insbesondere die Entwicklung der Digitalisierung im öffentlichen Sektor beobachtet, erforscht und teilweise mitgestaltet. Sein (Zwischen-) Fazit ist ernüchternd „Das Untermaß aller Dinge. Kann Digitalisierung in Deutschland überhaupt gelingen?“ lautet der Titel seines Vortrags, den er im Rahmen des Technologieforums an der TU Berlin halten wird. Veranstaltet wird das Technologieforum von der Gesellschaft von Freunden der TU Berlin e. V.
Wir möchten Sie hiermit herzlich zu dem Vortrag einladen:
Zeit: Donnerstag, 13. Juli 2023, um 18 Uhr
Ort: Hauptgebäude der Technischen Universität Berlin, Raum H 104, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin
An den Vortrag schließt ein Gespräch mit Prof. Dr. Anne Paschke, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig an.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Um Anmeldung bis zum 10.7.2023 per Mail an sekretariat@freunde.tu-berlin.de wird gebeten.
Zum Vortrag
Wir führen in Jahresabständen immer wieder die gleichen Diskussionen, was für eine gelingende Digitale Transformation erforderlich ist und getan werden sollte - ohne durchschlagenden Erfolg. Als Bremsklotz wird immer wieder der Datenschutz genannt - aber ist er wirklich „schuld“ an der mangelnden Digitalisierung, wie dies besonders während der Pandemie beobachtet wurde? Oder sind es fehlende oder unzureichende Digitalstrategien, von denen jede Bundesregierung der letzten 20 Jahre gleich mehrere verabschiedet hat? Was aber haben diese gebracht? Wenn Digitalisierung „Chefsache“ sein muss - warum wird sie dann nicht zu dieser gemacht? Eines wird der Referent nicht müde auszuführen: Digitalisierung ist die Lösung für „fast alles“ und es gibt sogar eine verfassungsrechtliche Pflicht für ihre Umsetzung. Das dies kaum geschieht, ist für ihn das „Untermaß aller Dinge“. Zeit für eine Haftung für persönliches Unterlassen der politisch Verantwortlichen?
Zur Person
Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, TU München, verbindet als Verfassungsrichter und Internetrechtsprofessor wie kein anderer in Deutschland Tradition und Moderne. Er sieht es als seine Berufung, neuartige Fragen zu Recht und Sicherheit der Digitalisierung in Geschichten, Bildern und multimedialen Inszenierungen zu beantworten und damit auch außerhalb der juristischen Fachwelt für Verständnis und Rechtssicherheit zu sorgen. Der juris Praxiskommentar Internetrecht (6. Auflage 2021, 2.800 Seiten), den er gemeinsam mit seiner Kollegin Anne Paschke (TU Braunschweig) herausgibt, gilt als das deutsche Standardwerk zum Recht der Digitalisierung.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Prof. Dr. Hans-Ulrich Heiß
Gesellschaft von Freunden der TU Berlin e. V.
Amtierender Vorstandsvorsitzender
Tel.: 030- 314-23758
E-Mail: sekretariat@freunde.tu-berlin.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Recht
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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