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Wissenschaft
Nach der Einigung über ein neues Zugangsrecht im Bildungsausschuss des Bundestages hat sich der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Professor Dr. Peter Gaehtgens, am Donnerstag (17. Juni) in Berlin erfreut gezeigt: "Die Hochschulen haben die Verantwortung für die Studierendenauswahl lange vergeblich gefordert. Wenn sie nun 60 Prozent der Studienplätze in den bundesweiten Numerus-clausus-Fächern vergeben können, ist dieses Ziel zu einem guten Teil erreicht. Besonders wichtig ist, dass eine bundeseinheitliche Lösung erreicht wurde. Damit können sich die Hochschulen im nationalen wie internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden positionieren. Die HRK wird sie bei der praktischen Umsetzung und der Lösung der methodischen Fragen unterstützen. Bereits für Ende Juli ist hierzu ein HRK-Seminar geplant."
"Nach der HRG-Novelle (Hochschulrahmengesetz), die noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll, sind dann die Länder gefragt, die neue Regelung zügig umzusetzen", sagte Gaehtgens weiter. Ländervorgaben für die Auswahlkriterien, zum Beispiel hinsichtlich der mindestens anzuwendenden Kriterien und ihrer Kombination, lehnte er ab. Auch das Auswahlverfahren sollten die Hochschulen nach eigenen Maßgaben entwickeln können. Dabei kommen nicht nur persönliche Gespräche in Betracht, sondern vor allem auch die Notengewichtung bestimmter Abiturfächer, fachspezifische Studierfähigkeitstests oder studiengangsrelevante Vortätigkeiten.
"Ziel der Hochschulen und ihrer Fachbereiche ist es, die Studierenden zu finden, die nach Können, Talent und Interesse am besten zu ihrem speziellen Studienangebot passen", erläuterte der HRK-Präsident. "Sie werden die Profile ihrer Angebote daher deutlicher darstellen. Für die Studierenden ihrerseits heißt das, dass sie sich vor einer Bewerbung intensiver als bisher über die unterschiedlichen Schwerpunkte und Anforderungen der Studienfächer an verschiedenen Hochschulen befassen müssen."
Gaehtgens erklärte, es sei aus Sicht der Hochschulen relativ unproblematisch, dass 20 Prozent der Abiturbesten weiterhin ohne Auswahlverfahren zugelassen werden. "Diese Gruppe würde höchstwahrscheinlich auch anderweitig die Zulassung erhalten. Hingegen muss die Berücksichtigung von Wartezeiten perspektivisch noch einmal überprüft werden, da sie in ein wettbewerbsorientiertes Hochschulsystem nicht passt und keine Studienerfolgsprognose abgeben kann."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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