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29.09.2023 13:04

Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern

Dr. Anne Klostermann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

    DGPs begrüßt Forderung des Bundesrates

    Der Bundesrat hat heute einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die DGPs und der Fakultätentag Pychologie begrüßen ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

    „Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Die Hochschulen haben mit großem Engagement die Studiengänge umgestellt und bilden jetzt schon Nachwuchs aus, für den aber ausreichend Weiterbildungsplätze und deren gesetzlich gesicherte Finanzierung fehlen“, erklärt Prof. Cornelia Exner, Vorsitzende der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

    Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, der Hochschulen und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Links:
    Entschließungsantrag des Bundesrats: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0403-23.pdf
    Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&am...
    Pressemappe zur Petition: https://api.bptk.de/uploads/Pressemappe_2023_06_29_89983bba7d.pdf

    Kontakt bei Rückfragen:
    Prof. Dr. Cornelia Exner
    Vorsitzende der Kommission Psychologie und Psychotherapieausbildung der DGPs
    Professur für Klinische Psychologie und Psychotherapie
    Universität Leipzig
    E-Mail: exnerc@uni-leipzig.de

    Pressekontakt:
    Dr. Anne Klostermann
    Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) e.V.
    Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: 030 28047718
    Mobil: 0152 28308492
    E-Mail: pressestelle@dgps.de

    Über die DGPs:
    Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs e.V.) ist eine Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen. Die über 5400 Mitglieder erforschen das Erleben und Verhalten des Menschen. Sie publizieren, lehren und beziehen Stellung in der Welt der Universitäten, in der Forschung, der Politik und im Alltag. Die Pressestelle der DGPs informiert die Öffentlichkeit über Beiträge der Psychologie zu gesellschaftlich relevanten Themen. Darüber hinaus stellt die DGPs Journalistinnen*Journalisten eine Expertendatenbank für unterschiedliche Fachgebiete zur Verfügung, die Auskunft zu spezifischen Fragestellungen geben können. Wollen Sie mehr über uns erfahren? Besuchen Sie die DGPs im Internet: www.dgps.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Psychologie
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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