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Der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomiebranche ist während der Corona-Pandemie temporär von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Mit dieser Subvention sind jährliche Steuerausfälle von gut drei Milliarden Euro verbunden. Nach jetziger Rechtslage läuft diese Regelung Ende 2023 aus. Eine ZEW-Analyse zeigt nun, dass die Rückkehr zur 19-Prozent-Besteuerung ökonomisch sinnvoll und sozial gerecht ist, denn die Herausforderungen wie Strukturwandel, Inflation oder Arbeitskräftemangel betreffen andere Branchen ebenso stark.
„Mit dem Ende der Pandemie ist die ursprüngliche krisenbezogene Begründung für die Sieben-Prozent-Besteuerung von Speisen in Restaurants weggefallen. Die Erwartung, dass es bei einem Ende der Steuersubvention zu einem Preissprung in vollem Umfang der Steuersatzdifferenz käme, ist nicht plausibel. Schließlich hat die Branche trotz Steuerermäßigung erhebliche Preissteigerungen durchgesetzt und die Preise für Strom und Gas sind rückläufig“, erklärt Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. „Im Ergebnis können die vorgebrachten Argumente für eine Entfristung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie nicht überzeugen. Die Post-Pandemie-Zeit mutet der Gastronomie wie anderen Branchen auch einen weiteren Strukturwandel zu, der keine Rechtfertigung für eine dauerhafte Subventionierung liefert“, ergänzt Katharina Nicolay, Stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.
Strukturwandel: Gastronomie keine Ausnahme
Befürworter/innen einer Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes argumentieren häufig, dass eine solche Hilfe angesichts des Arbeitskräftemangels in dieser Branche nötig sei. „Die deutsche Wirtschaft ist allerdings in der Breite und in allen Sektoren mit einem wachsenden Arbeitskräftemangel konfrontiert. Die Subventionierung ausgewählter Branchen ist für dieses umfassende Problem kein aussichtsreicher Lösungsweg“, erklärt Friedrich Heinemann. „Es ist auch kaum nachvollziehbar, warum etwa der Arbeitskräftemangel in der Gastronomie für die deutsche Wirtschaft ein schwerwiegenderes Problem darstellen sollte als im Handwerk oder im Einzelhandel. Arbeitskräftemangel muss durch Maßnahmen wie Bildungspolitik, eine zielgenaue Migrationspolitik und Arbeitsanreize im Steuer- und Transfersystem umfassend für alle Sektoren adressiert werden.“
Wohlhabende Haushalte profitieren besonders
Eine verteilungspolitische Rechtfertigung zugunsten der ermäßigten Mehrwertsteuer würde sich ergeben, wenn diese Subvention ärmere Haushalte begünstigen würde. „Empirisch ist das Gegenteil der Fall, weil diese Steuervergünstigung wohlhabende und kinderlose Haushalte stärker begünstigt“, sagt Katharina Nicolay. „Lediglich für die gastronomischen Dienstleistungen in Schulen und Kindergärten gilt eine Steuerermäßigung im Hinblick auf die Entlastung ärmerer Haushalte als zielgenauer.“
Prof. Dr. Friedrich Heinemann
Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Telefon +49 (0)621 1235-149
E-Mail: friedrich.heinemann@zew.de
Prof. Dr. Katharina Nicolay
Stellvertretende Leiterin des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
Telefon +49 (0)621 1235-397
E-Mail: katharina.nicolay@zew.de
https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/ZEWKurzexpertisen/ZEW_Kurzexpertise2304.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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