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Wissenschaft
Chefarzt der Abteilung Anästhesiologie des Universitätsklinikums Gießen offiziell wieder im Amt - Gemeinsame Bemühungen um möglichst rasche Klärung der Vorwürfe
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 21. Juni 2004 die Anordnung des Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen aufgehoben, den Chefarzt der Abteilung Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie des Zentrums für Chirurgie, Anästhesiologie und Urologie am Universitätsklinikum Gießen vorläufig vom Dienst zu suspendieren. In der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt es: "Auf der Tatbestandsebene haben sich die bisherigen Vorwürfe gegen den Beamten in keiner Weise konkretisiert, sondern bewegen sich im Bereich der Spekulationen. Dies betrifft sowohl den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs als auch den der Körperverletzung bzw. den der Körperverletzung mit Todesfolge." Die bisherigen Erkenntnisse würden gegenwärtig den Schluss auf ein schuldhaftes Handeln des Beamten, das eine vorläufige Suspendierung rechtfertige, nicht nahe legen. Von einem begründeten Verdacht, dass ein Dienstvergehen vorliege, so das Verwaltungsgericht weiter in seiner Begründung, könne anhand des vorliegenden Materials nicht ausgegangen werden.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat sich mit dem Leiter der Abteilung Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie am Universitätsklinikum Gießen, der mit diesem Urteil ab sofort offiziell wieder im Amt ist, inzwischen darauf verständigt, dass dieser zunächst seinen Jahresurlaub antreten wird, um in dieser Zeit weiteres entlastendes Material zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zusammentragen zu können. Im Gegenzug verzichtet die Justus-Liebig-Universität Gießen auf mögliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Der Präsident der Universität Gießen als Dienstvorgesetzter und der Medizinprofessor haben sich darauf geeinigt, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, um die erhobenen Tatvorwürfe hinsichtlich der angeblichen Durchführung von unerlaubten medizinischen Maßnahmen sowie eines möglichen Abrechnungsbetrugs möglichst schnell und umfassend aufzuklären. Das vom Präsidenten der Universität eingeleitete Disziplinarverfahren wird weiter betrieben.
(Dies ist eine gemeinsame Presseerklärung von Prof. Dr. Stefan Hormuth, Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen, und Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsbeistand des Chefarztes der Abteilung Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie des Zentrums für Chirurgie, Anästhesiologie und Urologie am Universitätsklinikum Gießen.)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Organisatorisches, Personalia
Deutsch
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