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An der Fachhochschule Frankfurt am Main - University of Applied Sciences (FH FFM) legen demnächst die ersten Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Beratung und Sozialrecht - Counsellor" ihre Masterprüfungen ab. In den vergangenen zwei Jahren haben die Pioniere dieses Studiengangs mit internationalem Abschluss bewiesen, dass man an der FH FFM außer einem Vollzeit- auch erfolgreich ein Teilzeitstudium absolvieren kann.
Für die Einschreibung benötigen die Teilnehmenden einen ersten Studienabschluss; es handelt sich aber nicht um ein Zweitstudium, weshalb keine Studiengebühren anfallen. Kosten entstehen nur für die Lehreinzelberatungen. Das Studium ist zeitlich so organisiert, dass man es auch neben einer Berufstätigkeit bewältigen kann. Bereits während des Studiums legen die Studierenden Teilprüfungsleistungen ab. Werden diese bestanden, kann die Master Thesis angefertigt werden.
Die erste Generation der an der FH FFM ausgebildeten Counsellor behandelt in ihren schriftlichen Abschlussarbeiten vielfältige Themen: Einige Absolventinnen und Absolventen wollen zum Beispiel Aspekte der Schuldnerberatung oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften untersuchen, während andere Qualitätssicherung, Umstrukturierung oder die Telefon- und Online-Beratung bearbeiten. Das zeigt schon, dass sie sich umfangreiches Spezialwissen für die Tätigkeit als Counsellor in der psychologischen und rechtlichen Beratung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen angeeignet haben.
Zum Wintersemester 2004/05 nimmt die FH FFM wieder Studierende auf, am 15. Juli 2004 ist Bewerbungsschluss. Informationsveranstaltung mit Dozenten des Studiengangs: 1.7.2004, 18 Uhr 30 bis 20 Uhr. FH FFM, Gleimstraße 3, Gebäude 10, Raum 10. Telefon: 069/1533-2656 oder -3211.
http://www.fb4.fh-frankfurt.de/sg-sozialrecht/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Organisatorisches, Studium und Lehre
Deutsch
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