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Wissenschaft
Das Positionspapier aus der ARL 145 enthält zentrale Ergebnisse und Empfehlungen des Ad-hoc-Arbeitskreises „Windenergie an Land“ der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft. Nach dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen bis 2032 2 % der Fläche Deutschlands für die Produktion von Windenergie bereitgestellt werden. Das neue ARL-Positionspapier arbeitet die daraus entstehenden Herausforderungen für die Planung heraus und stellt Lösungsvorschläge vor.
Das Gesetz legt dabei Flächenbeitragswerte für die Länder fest, die in den Flächenländern
zwischen 1,8 % und 2,2 % der jeweiligen Landesfläche liegen. Auch wenn die weitgehenden Änderungen des Planungsrechts im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind, stellt die Implementierung des 2-%-Flächenziels bei der Windenergie für die Planungsträger eine große Herausforderung dar. In den 12 Ländern, in denen es die Ebene der Regionalplanung gibt, wurde diese mit der Umsetzung beauftragt. Sie muss in den meisten Planungsregionen deutlich mehr Flächen als bisher ausweisen. Dabei ist sie auf die Zuarbeit anderer Institutionen angewiesen, um rechtssicher planen zu können. Wo die Flächenziele nicht erreicht werden, drohen rechtliche Sanktionen. Das vorliegende Positionspapier stellt auf Basis der Diskussionen im Ad-hoc-Arbeitskreis „Windenergie an
Land“ der ARL zentrale Thesen vor, die jeweils argumentativ unterlegt die Umsetzung des „2%-Zieles“ und die Optimierung des Planungsprozesses unterstützen sollen.
Thesen des inter- und transdisziplinär besetzten Ad-hoc-Arbeitskreises der ARL:
1 Die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Windenergieplanung ermöglichen eine zügige und rechtssichere Planung von Windenergiegebieten!
2 Die Regionalplanung ist die richtige Ebene zur Sicherung von Windenergiegebieten – jetzt muss sie angepasste und rechtssichere Aufträge zur Flächensicherung bekommen!
3 Die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk – passgenaue Zuarbeit, Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung unterstützen die Regionalplanung!
4 Der Ausbau der Solarenergienutzung ist notwendig, muss jedoch insbesondere bei den
Freiflächenanlagen gestaltet und optimiert werden!
5 Zur Erreichung der Energiewende müssen Sperrwirkungen veralteter kommunaler
Konzentrationszonen in raumordnerischen Vorranggebieten beseitigt werden!
6 Das Zusammenwirken der Raumordnung mit dem Energierecht und weiterem Fachrecht
muss verbessert werden!
7 Die Beschleunigung der Energiewende und die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange
müssen durch eine Optimierung des Gesamtprozesses verknüpft werden!
8 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Energiewende ist wichtig und kann durch neue
Ansätze unterstützt werden!
9 Abschließend gibt das Positionspapier einen Ausblick.
Dr. Barbara Warner
barbara.warner@arl-net.de
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.) (2024): Neue Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien – Herausforderungen und Lösungsvorschläge. Hannover. = Positionspapier aus der ARL 145. URN: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0156-01458
https://www.arl-net.de/de/shop/neue-planungsgrundlagen-f%C3%BCr-erneuerbare-ener...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Bauwesen / Architektur, Energie, Gesellschaft, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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