idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Es ist wieder soweit: Die Bonner Universitätsverwaltung sendet in diesen Tagen im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen rund 1.000 neue Gebührenbescheide an Langzeit-, Zweit- und Senior-Studenten. Sie müssen zusätzlich zum Sozialbeitrag für das Wintersemester einen Betrag von 650 Euro an die Universität überweisen, und zwar bis spätestens 31. August 2004, sonst droht die "Exmatrikulation von Amts wegen".
Das Studentensekretariat weist darauf hin, dass bereits zum Sommersemester 2004 erteilte Gebührenbescheide als sogenannte "Dauerverwaltungsakte" während des gesamten Studiums an der Universität Bonn gültig bleiben. Und: Ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Daher wird empfohlen, die Gebühr auf jeden Fall zu überweisen, damit das Studium zum Wintersemester 2004/2005 fortgesetzt werden kann.
Für Härtefallanträge, für Anträge auf Gewährung von Bonusguthaben und für Korrekturen stehen im Internet Formulare bereit. Die Internetadresse lautet: http://www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienkonten.html.
http://www.uni-bonn.de/Studium/Studentensekretariat/Studienkonten.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
regional
Studium und Lehre
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).