idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
10.06.2024 17:03

Universitätsmedizin: Gutachten zeigt Rechtssicherheit digitaler Unterschriften

Dr. Karsten Georg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cluster Medizin.NRW

    Das Cluster Medizin.NRW legt ein Rechtsgutachten zur Eignung von E-Signaturen in der Universitätsmedizin vor. Dieses zeigt: E-Signatur-Tools können rechtssicher eingesetzt werden und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Die Ergebnisse des Gutachtens liefern eine ideale Grundlage für die Digitalisierung von Vertragsprozessen, beispielsweise im Kontext klinischer Studien.

    Das Cluster Medizin.NRW legt ein Rechtsgutachten zur Eignung von E-Signaturen in der Universitätsmedizin vor. Dieses zeigt: E-Signatur-Tools können rechtssicher eingesetzt werden und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Die Ergebnisse des Gutachtens liefern eine ideale Grundlage für die Digitalisierung von Vertragsprozessen, beispielsweise im Kontext klinischer Studien .

    Ein neues Rechtsgutachten des Clusters Medizin.NRW zeigt: Marktgängige E-Signaturtools erfüllen die rechtlichen Anforderungen für digitale Unterschriften im universitätsmedizinischen Bereich. Ihr Einsatz könnte nun Vertragsprozesse für klinische Studien merklich beschleunigen. Denn für diese sind – selbst innerhalb einer Einrichtung – oft Mitzeichnungen von vielen Akteuren notwendig: aus Rektorat, Dekanat und Fakultäten. Oft werden diese noch händisch im Original ausgeführt. E-Signaturen könnten den Prozess nun deutlich verschlanken.

    Rechtssicherheit bei drei gängigen Tools geprüft

    „Bislang gab es in der Universitätsmedizin in NRW Unsicherheiten, ob e-Signaturen überhaupt für das Schriftformerfordernis bei Vertragsprozessen rechtssicher einsatzfähig sind und falls ja, welches Tool auf dem Markt infrage kommt“, erläutert Dr. Patrick Guidato, Manager des Clusters Medizin.NRW. „Denn teils sind verfügbare Anbieter keine deutschen Firmen oder sie bieten etwa unterschiedliche Qualitätsstufen der Signaturen an. Unser Gutachten klärt nun: Die geprüften e-Signaturtools sind für die Universitätsmedizin geeignet – damit liefern wir einen Baustein, um die Vorbereitungszeit für klinische Studien zu verkürzen“.

    In dem von einer namhaften Beratungsagentur erstellten und nun von Medizin.NRW vorgelegten Gutachten werden exemplarisch drei e-Signatur-Tools auf ihre rechtliche Konformität, Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit hin geprüft. Das Ergebnis: Alle drei entsprechen den rechtlichen Anforderungen für eine digitale Unterschrift im universitätsmedizinischen Bereich und bieten eine marktübliche Cybersicherheit. Dies gilt sowohl für Vertragsprozesse innerhalb einer Universitätsklinik als auch für Verträge mit externen Einrichtungen. Unterschiede existieren in der Nutzerfreundlichkeit der Tools, was für die Akzeptanz und Effizienz in der Anwendung bedeutsam ist. Eine Empfehlung wurde von den Autorinnen und Autoren bewusst vermieden, um den Institutionen die Flexibilität zu geben, das für sie passendste Tool zu wählen.

    Leuchtturm KliFoNet.NRW: das Netzwerk für klinische Forschung in Nordrhein-Westfalen

    Das Gutachten wurde im Kontext des Leuchtturms für klinische Forschung in Nordrhein-Westfalen des Clusters Medizin.NRW (kurz: KliFoNet.NRW) initiiert: Im Leuchtturm bringt das Cluster Vertreterinnen und Vertreter von Universitätskliniken, Studienzentren, Unternehmen, Patientenorganisationen und Forschungseinrichtungen zusammen, um Bedingungen für die klinische Forschung in NRW zu verbessern. Klinische Studien zu beschleunigen ist eines der zentralen Themen, welches im Leuchtturm bearbeitetet wird. Gemeinsam mit Stakeholdern der Universitätsmedizin in Nordrhein-Westfalen hatte das Cluster Medizin.NRW Beschleunigungspotenzial bei den Unterschriftsprozessen an Universitätskliniken identifiziert und den Einsatz von E-Signaturen geprüft. Auf Basis des neuen Gutachtens können diese nun eingesetzt werden.
    Weitere Ziele des Netzwerks sind, die klinische Forschung enger mit der Primärversorgung zu verknüpfen, den Austausch zwischen klinischer Forschung und Pharma-Unternehmen zu fördern und klinische Forschung zu digitalen Gesundheitsanwendungen in NRW zu unterstützen.

    Über das Cluster Medizin.NRW

    Das Cluster Medizin.NRW ist die zentrale Kompetenzplattform für innovative Medizin und ihre Akteure in NRW. Im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreibt der DLR-Projektträger seit 2019 die Geschäftsstelle von Medizin.NRW. Das Cluster wird finanziert aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

    Kontaktieren Sie uns

    Wenn Sie Interesse an den Ergebnissen des Gutachtens haben, treten Sie gern mit uns in Kontakt!


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Patrick Guidato
    Clustermanager
    Cluster Medizin.NRW
    Telefon: +49 228 3821-1768
    E-Mail: patrick.guidato@dlr.de


    Weitere Informationen:

    https://www.medizin.nrw/ Webseite des Clusters Medizin.NRW
    https://www.medizin.nrw/news/universitaetsmedizin-gutachten-zeigt-rechtssicherhe... News zum Rechtsgutachten
    https://www.medizin.nrw/leuchttuerme/netzwerk-fuer-klinische-forschung-in-nrw-kl... Netzwerk für klinische Forschung in NRW KliFoNet.NRW (KliFoNet.NRW)


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Kooperationen
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).