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08.10.2024 14:10

Akkreditierungsrat behandelt 218 Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung

Dr. Olaf Bartz Geschäftsstelle
Stiftung Akkreditierungsrat

    Der Akkreditierungsrat ist am 25./26.09.2024 zu seiner 122. Sitzung in Münster zusammengekommen.

    Auf dieser Sitzung hat er den Antrag der Hochschule Pforzheim zur Zustimmung für die Durchführung eines Alternativen Verfahrens positiv entschieden. Die Fakultät für Wirtschaft und Recht der Hochschule hatte ein Konzept für ein Fakultätsreview eingereicht, das programmbezogene und steuerungsbezogene Elemente der Begutachtung miteinander verbindet. Es handelt sich um die Weiterentwicklung eines früheren, vom Akkreditierungsrat positiv bewerteten Experiments im Rahmen der Experimentierklausel des alten Akkreditierungssystems. Herr Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Vorsitzender des Akkreditierungsrates, begrüßt diese Entwicklung: „Die Fortführung dieses Experimentes in überarbeiteter Form zeigt, dass unsere dritte Verfahrenslinie neben der Programm- und der Systemakkreditierung, nämlich das Alternative Verfahren, den Hochschulen bedarfsgerechte Akkreditierungsformate ermöglicht, die über eine Phase des innovativen Ausprobierens hinaus in dauerhafte Lösungen überführt werden können.“

    Weiterhin hat der Akkreditierungsrat über 218 Anträge entschieden, von denen 14 Anträge auf Systemakkreditierungen und 204 auf Programmakkreditierungen entfallen sind.
    Bei neun Anträgen auf Systemakkreditierung hat der Akkreditierungsrat den Hochschulen eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen von Auflagenerfüllungen bestätigt. Weitere fünf Hochschulen können aufgrund einer erfolgreichen Erst- oder Reakkreditierung ihre Studiengänge nun auch über die kommenden acht Jahre eigenständig akkreditieren.

    Zur weiteren Entscheidung lagen dem Akkreditierungsrat 204 Anträge auf Programmakkreditierung mit 479 Studiengängen vor. Nahezu allen Studiengängen bescheinigt der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard. Nur ein Antrag wurde negativ beschieden, bei zwei Studiengängen beabsichtigt der Akkreditierungsrat, die Akkreditierung aufgrund der Nichterfüllung von Auflagen zu widerrufen.

    Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

    Weitere Informationen:

    Stiftung Akkreditierungsrat
    Sara Kammler, Leiterin Gremienbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit
    Adenauerallee 73, 53113 Bonn
    Tel: (0228) 338306-0, Fax: (0228) 338306-79
    kammler@akkreditierungsrat.de
    www.akkreditierungsrat.de


    Weitere Informationen:

    http://www.akkreditierungsrat.de


    Bilder

    Logo der Stiftung Akkreditierungsrat
    Logo der Stiftung Akkreditierungsrat

    Stiftung Akkreditierungsrat


    Anhang
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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