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Eine neue Studie der EHB untersucht die Potenziale und Grenzen einer möglichen „Berlin City Card“ und anderer Modelle zur Förderung der Teilhabe von Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Berlin. Das Gutachten im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung (SenASGIVA) zeigt Wege auf, wie eine Stadtkarte und ergänzende Maßnahmen den Zugang zu Bildung, Gesundheit und sozialen Angeboten verbessern könnten. Ein solcher Schritt könnte Berlin in der Integration und Unterstützung undokumentierter Menschen stärken und ein Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen.
Forschende der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) haben im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung ein umfangreiches Gutachten zur Einführung einer Berliner Stadtkarte (Berlin City Card) erstellt, das Ende Oktober veröffentlicht wurde. Die Untersuchung beleuchtet, inwieweit eine Stadtkarte oder alternative Modelle den Zugang zu grundlegenden Versorgungsangeboten für Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus in Berlin verbessern könnten und zeigt die rechtlichen Grenzen auf.
Im rechts- und sozialwissenschaftlichen Gutachten „Möglichkeiten und Grenzen der Einführung einer Berliner Stadtkarte (Berlin City Card) und alternativer Modelle“ werden neben praxisbezogenen Empfehlungen auch internationale Modellbeispiele und umfassende Interviews mit Expert:innen und Betroffenen vorgestellt. Ziel der Untersuchung ist es, Wege zur verbesserten Teilhabe undokumentierter Menschen in Berlin zu finden und den Zugang zu Bereichen wie Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Bildung zu erleichtern.
Das Gutachten verdeutlicht, dass undokumentierte Menschen in Berlin, obgleich sie das Recht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung und Zugang zu Bildung haben, derzeit vor erheblichen Hürden stehen, wenn es um den Zugang zu wesentlichen städtischen Leistungen geht. Ein bedeutendes Ergebnis der Studie ist, dass die Einführung einer „weichen“ Stadtkarte - die kein amtliches Ausweisdokument darstellt - durchaus möglich und sinnvoll wäre. Sie könnte eine neue Form der Zugehörigkeit zur Stadtgesellschaft vermitteln und die Nutzung von Angeboten in den Bereichen Weiterbildung, Kultur und öffentlichem Leben für alle Einwohner:innen Berlins erleichtern.
Professorin Dr. Stefanie Kron, Projektleiterin der Untersuchung an der Evangelischen Hochschule Berlin, betont: „Mit einer Stadtkarte könnte Berlin einen wichtigen Schritt gehen, um undokumentierten Menschen den Zugang zu städtischen Ressourcen zu erleichtern. Die Stadtkarte kann helfen, administrative Abläufe zu vereinfachen und Brücken in die Stadtgesellschaft zu bauen. Damit setzt Berlin ein Zeichen der Teilhabe und des Miteinanders.“
Im rechtswissenschaftlichen Teil des Gutachtens wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Berlin aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen nur begrenzt handlungsfähig ist. Trotzdem wäre die Einführung einer Stadtkarte auf Landesebene möglich, solange diese nicht als offizielles Ausweisdokument fungiert. Damit wären jedoch rechtliche Anpassungen notwendig, um Datenschutzanforderungen zu gewährleisten.
Neben der Stadtkarte wird die Einrichtung einer Clearingstelle angeregt, um soziale Angebote für undokumentierte Menschen zentral zu koordinieren. Weitere Empfehlungen umfassen die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für undokumentierte Menschen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen für Behörden und Institutionen, die regelmäßig mit Menschen ohne geregelten Aufenthalt in Kontakt stehen.
Die Berliner Stadtkarte könnte in Zukunft eine wichtige Rolle im Bestreben spielen, gesellschaftliche Teilhabe für alle Bürger:innen zu fördern und die Rechte von undokumentierten Menschen zu stärken.
Projektleitung: Prof. Dr. Stefanie Kron, Professur für Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Quantitative und Qualitative Forschung
Wissenschaftliche Mitarbeitende: Zozan Bulut (Sozialwissenschaften), Dr. Nele Austermann, Julia Gelhaar & Yannick Gerdes (Rechtswissenschaften), Studentische Mitarbeiterin: Merve Wewerke
Laufzeit: Juli 2023 bis Juni 2024
Projektleitung: Prof. Dr. Stefanie Kron, Professur für Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Quantitative und Qualitative Forschung
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Recht, Religion
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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