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19.11.2024 12:12

Neue Praxishilfen für die Heizungswahl

Christian Schlag Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

    GEG-Infoportal unterstützt bei der Anwendung des Gebäudeenergiegesetzes

    Wer eine neue Heizungsanlage einbaut, muss die seit dem 1. Januar 2024 geltenden Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berücksichtigen. Das grundlegend neu gestaltete GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unter www.bbsr-geg.bund.de erläutert, welche Bedingungen im Detail gelten und welche Standardtechnologien in Frage kommen. Verschiedene, neu erarbeitete Praxishilfen unterstützen Privatleute bei Fachfragen und bei der Heizungswahl. Auch die weiteren Regelungen des GEG sind auf der Website anwenderfreundlich aufbereitet.

    Unter „Hilfestellung Heizungswahl“ werden Vorteile und Herausforderungen verschiedener Heizsysteme, notwendige Rahmenbedingungen sowie wirtschaftliche Aspekte und Fördermöglichkeiten erläutert. Auch Besonderheiten bei Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Nichtwohngebäude sind dargestellt. Eine Übersicht, die die verschiedenen Möglichkeiten auflistet und die individuellen Rahmenbedingungen abfragt, hilft bei der Orientierung. Die Inhalte stehen auch auf übersichtlichen Infoblättern zum Download bereit.

    Die Informationsbroschüre „Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Ein Leitfaden für Wohngebäude“ unterstützt interessierte Privatleute, bei Neubau, Kauf oder Eigentum von Wohngebäuden die relevanten gesetzlichen Regelungen des GEG zu identifizieren und zu verstehen. Anhand verschiedener Fragestellungen wird erläutert, welche energetischen Anforderungen an Neubauten beziehungsweise an Bestandsgebäude und ihre Heizungsanlagen gestellt werden. Viele praxisnahe Beispiele erleichtern das Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben.

    Das GEG-Infoportal dient dazu, die wesentlichen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes darzustellen und Querbezüge auch zu anderen Regelungen aufzuzeigen. Es informiert außerdem über ergänzende Regelungen wie Normen oder europäische Richtlinien, auf die das GEG verweist. So hilft es auch Energieberaterinnen und Energieberatern sowie Fachkräften aus der Planungs- und Baupraxis beim Durchblick im GEG.

    Als „Infoportal Energieeinsparung“ informierte die Website schon seit Jahren zum rechtlichen Hintergrund der Energieeinsparregelungen im Gebäudebereich. Das umfangreiche Archiv lässt die Entwicklung der Gesetzgebung verfolgen und umfasst viele Vorgängerversionen der aktuell geltenden Rechtsvorschriften.

    Weitere Informationen:

    http://www.bbsr-geg.bund.de

    Kontakt:

    Christian Schlag
    Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Stab Direktor und Professor
    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
    im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
    Deichmanns Aue 31–37
    53179 Bonn
    Telefon: +49 228 99 401-1484
    pressestelle.bbsr@bbr.bund.de

    ***
    Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Bauwesen / Architektur, Energie, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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