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Wissenschaft
Acht Fachgesellschaften der Reproduktionsmedizin und -biologie sendeten einen offenen Brief an die Abgeordneten des neuen Bundestags. Damit verbunden ein Appell und ihre Bitte, das zum Wohle der Mütter und Kinder zu finalisieren und umzusetzen, was den vorherigen Amtsträgern nicht mehr gelang. Die beiden darin genannten Themen sind die Einführung des elektiven Single Embryo Transfers zur Reduzierung von Mehrlingsschwamgerschaften und -geburten (aus dem Koalitionsvertrag der Ampel) und die Legalisierung der Eizellspende (als Empfehlung der unter anderem dafür eingesetzten Expertenkommission).
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bestehende Regelungen im Bereich der reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Realitäten entsprechen. Insbesondere das über 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend reformiert werden, um moderne medizinische Standards zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken für Mütter und Kinder zu reduzieren. Deutschland ist in diesem Bereich fast das letzte Land in Europa, was zu einer Ungleichbehandlung von Frauen und Männern führt.
Trotz klarer Empfehlungen der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vom 15. April 2024 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011530.pdf) sowie breiter Unterstützung durch zahlreiche Fachgesellschaften und Betroffene sind bislang keine wesentlichen gesetzgeberischen Schritte eingeleitet worden:
1. Legalisierung der Eizellspende
Die interdisziplinäre Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat bereits im April 20241 die Legalisierung der Eizellspende als überfällig bewertet. Zahlreiche weitere Fachgesellschaften unterstützen diese Empfehlung ausdrücklich. Wir fordern eine zeitgemäße gesetzliche Regelung zur Durchführung der Eizellspende, analog zur Samenspende, mit einem klaren Rahmen zur Sicherstellung der Kenntnis über die eigene Abstammung. In fast allen europäischen Ländern ist dies schon der Standard!
2. Einführung des elektiven Single Embryo Transfers
Das Embryonenschutzgesetz führt in Deutschland zu einer überdurchschnittlich hohen Rate an Mehrlingsschwangerschaften nach Kinderwunschbehandlungen, was erhebliche gesundheitliche Risiken für Mütter und Kinder mit sich bringt. Die Einführung des sog. „elektiven Single Embryo Transfers“ (=Übertragung nur eines Embryos auf die Patientin, auch wenn mehrere Embryonen entstanden sind) ist eine zentrale Maßnahme, um international anerkannte medizinische Standards umzusetzen und Komplikationen durch Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung (2019), Stellungnahme, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, ISBN: 978-3-8047-3423-4) und die Bundesärztekammer (Dreierregel, Eizellspende und Embryospende im Fokus – Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes, Bundesärztekammer Bekanntmachungen, Deutsches Ärzteblatt | DOI: 10.3238/baek_mem_esg_2020) haben sich ausdrücklich für die Förderung des elektiven Single Embryo Transfers ausgesprochen. Sie betonen die medizinischen und ethischen Vorteile dieses Verfahrens und fordern eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Für die Fachgesellschaften:
Prof. Dr. med. Frauke von Versen-Höynck
Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Universitären Reproduktionsmedizinischen Zentren, Mitglied im Netzwerk Reproduktionsforschung
Univ.-Prof. Dr. med. Nicole Sänger
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V.
Prof. Dr. med. Barbara Sonntag
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V.
Dr. med. Andreas Tandler-Schneider
Vorstandsvorsitzender des Dachverbandes Reproduktionsbiologie und -medizin e.V.
PD Dr. rer. nat. Verena Nordhoff
Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel
Vorstand des Deutschen IVF-Registers e.V. (D.I.R.)®
PD Dr. med. Ulrich A. Knuth
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V.
Prof. Dr. med. Gert Naumann
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Vorstandsmitglied des Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R) und Leiter des UniKiD (Universitäres interdisziplinäres Kinderwunschzentrum Düsseldorf)
https://www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/offenerbriefabgeordnetefin...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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